Glossar

"Das Quorum des Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid, der die Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft in einem Zweckverband fordert, war laut geschäftlicher Mitteilung der Verwaltung erfolgreich."

Kein Wunder, das viele Kabarettisten die Verwaltungssprache auf die Schippe nehmen. Die Verständlichkeit und damit auch Bürgerfreundlichkeit lässt teilweise schwer zu wünschen übrig. Es sollte erkärtes Ziel sein, Texte so zu formulieren, dass sie von der Mehrzahl der Bürger_innen sofort verstanden werden. Trotzdem, Verwaltungssprache erfüllt nicht nur einen Selbstzweck, sondern ist eben auch eine Fachsprache, die wichtig ist, um politische Vorgänge verstehen zu können.

In unserem Glossar findest Du Begriffe, die für das Verständnis von kommunalpolitischen Themen wichtig sind. Hilf uns, unser Glossar noch besser zu machen! Falls Dir ein Begriff fehlt, schreib uns: gruene@remove-this.kiel.de


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A

Ältestenrat:
Der Ältestenrat besteht aus den Fraktionsvorsitzenden der in der Ratsversammlung vertretenen Fraktionen, der Stadtpräsidentin/dem Stadtpräsidenten und seinen zwei Stellvertreter_innen. Vorsitzende/r ist der/die Stadtpräsident_in. Oberbürgermeister_in und Bürgermeister_innen sind als Berater ebenfalls anwesend. Der Ältestenrat unterstützt die Stadtpräsidentin /den  Stadtpräsidenten bei der Vorbereitung der Sitzung der Ratsversammlung und berät sich zur Tagesordnung. Die Sitzungen des Ältestenrates sind nicht-öffentlich.

 

Amt:
Das Amt kann ein städtische Behörde sein oder aber die Funktion eines Mandatsträgers.

 

Anfragen
Über eine Anfrage können Informationen zu einem bestimmten Sachverhalt erfragt werden, außerdem dienen sie der Kontrolle der Arbeit der Verwaltung und des Bürgermeisters. Anfragen können von Fraktionen oder Ratsmitgliedern gestellt werden, aber auch von Kielerinnen und Kielern, die mindestens 14 Jahre alt sind. 
Man unterscheidet große und kleine Anfragen. Große Anfragen können von Fraktionen oder einem Drittel der Ratsversammlung gestellt werden. Anfragen werden schriftlich beantwortet und können in der Ratsversammlung diskutiert werden. Anfragen müssen innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet werden.

 

Anstalt des öffentlichen Rechts
Eine Anstalt öffentlichen Rechts ist mit einer öffentlichen Aufgaben betraut. Diese Aufgabe wurde ihr per Satzung oder gesetzlich zugewiesen. In Kiel zählen dazu beispielsweise das Theater oder die regionalen Bildungszentren. Die „Anstalt des öffentlichen Rechts“ ist rechtlich selbstständig arbeitet nicht gewinnmaximierend.

 

Anträge
Anträge sind die Grundlage jeglicher Veränderungsvorhaben in der (Kommunal-)politik. Fraktionen und Ratsmitglieder bringen ihre politischen Anliegen in Form von Anträgen in die Ratsversammlung ein, die Ratsfrauen und Ratsherren stimmen über diesen Antrag ab. Wird der Antrag befürwortet, wird die Verwaltung beauftragt den Antrag umzusetzen.

 

Ausschüsse
Ausschüsse sind die spezialisierten „Arbeitsgruppen“ der Ratsversammlung. Die Ausschüsse sind für die unterschiedlichen kommunalpolitischen Themen wie Wirtschaft, Umwelt oder Kultur zuständig. In den Ausschüssen werden die Themen für die Ratsversammlung diskutiert und vorbereitet. Je nach Kompetenz und Interesse entscheidet sich jedes Ratsmitglied für die Arbeit in einem oder mehreren Ausschüssen. Die Anzahl der Plätze für die unterschiedlichen Parteien in einem Ausschuss ist von der Zusammensetzung der Parteien im Rat, also vom Wahlergebnis, abhängig. Außerdem können Kielerinnen und Kieler mit bestimmtem Fachwissen als bürgerliche Mitglieder in einen Ausschuss berufen werden.
Es gibt ständige Ausschüsse, dazu zählen in Kiel Hauptausschuss, Finanzausschuss, Wirtschaftsausschuss, Kulturausschuss, Bauausschuss, Innen- und Umweltausschuss, Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit, den Ausschuss für Schule und Sport, Jugendhilfeausschuss, und der Ausschuss für Angelegenheiten der Gemeindeverfassung..
Außerdem  können zusätzlich zeitweilige Ausschüsse zu bestimmten Themen oder zur Kontrolle der Verwaltung gebildet werden, sogenannte Sonder- oder Untersuchungsausschüsse.
Bis auf den Hauptausschuss sind alle Ausschusssitzungen öffentlich. Allerdings kann in Einzelfällen die Öffentlichkeit auch ausgeschlossen werden.

 

B

Beiräte
Beiräte sind Gremien, die die Verwaltung und die Ausschüsse in bestimmten Fragen beraten und fachlich unterstützen können, wie beispielsweise der Beirat für Seniorinnen und Senioren. Die Mitglieder werden von der Ratsversammlung gewählt.

 

Beschluss
Das Ergebnis der Abstimmung aller Stimmberechtigten.  

 

Beteiligungen der Stadt
Jede Stadt bzw. Gemeinde muss vielfältige öffentliche Aufgaben erfüllen. Zum Teil werden diese Aufgaben von der städtischen Verwaltung selbst erfüllt, der andere Teil wird von Unternehmen erfüllt, an denen die Stadt mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, diese nennt man Beteiligungen. Die Stadt kann an öffentlich-rechtlichen und privatrechtlich organisierten Unternehmen beteiligt sein, allerdings muss immer die Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen gegeben sein. Für die zentrale Steuerung der bestehenden und zukünftigen städtischen Beteiligungen ist der Eigenbetrieb Beteiligungen zuständig.

 

Bürgerbeteiligung
Unter Bürgerbeteiligung versteht man die Möglichkeit der Kielerinnen und Kieler, sich auch außerhalb der gewählten Gremien zu beteiligen, und ihren Standpunkt der Stadtverwaltung nahe zu bringen. In den letzten Jahren wurden die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung erweitert. Instrumente der Bürgerbeteiligung sind beispielsweise EinwohnerInnenversammlung, EinwohnerInnenfragestunde, EinwohnerInnenantrag, Bürgerentscheid und Bürgerbegehren.

 

Bürgerbegehren
Als Bürgerbegehren wird der Antrag bezeichnet, der fordert, einen Bürgerentscheid zu einem bestimmten Thema durchzuführen. Das Bürgerbegehren muss von zehn Prozent der Gesamtbevölkerung per Unterschriftenliste gestützt werden. Ist dies der Fall, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Ein Bürgerbegehren ist auch gegen Beschlüsse der Ratsversammlung möglich, allerdings muss es spätestens 4 Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses in der Ratsversammlung eingereicht werden.

 

Bürgerentscheid
In einem Bürgerentscheid stimmen die Einwohner einer Stadt über ein Thema der kommunalen Selbstverwaltung ab. Der Bürgerentscheid kann durch ein Bürgerbegehren initiiert worden sein. Aber auch die Ratsversammlung kann mit einer Zweidrittelmehrheit bestimmte Entscheidungen den Bürgern übertragen.

 

Bürgerliche Ausschussmitglieder
Kieler_innen mit bestimmtem Fachwissen können als bürgerliche Mitglieder in die verschiedenen Ausschüsse berufen werden.

 

Bürgermeister_in
In Kiel wird zwischen Oberbürgermeister_in und Bürgermeister_in unterschieden. Während der/die Oberbürgermeister_in Chef_in der Verwaltung (siehe Oberbürgermeister_in) ist, wird der Stadtrat/ die Stadträtin, der/die zum Vertreter des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin gewählt wird, als Bürgermeister_in bezeichnet.

 

C

 

D

Dezernent_in oder Stadtrat/Stadträtin
Ein/eine Dezernent_in bzw. Stadtrat/Stadträtin ist genauso wie der/die Oberbürgermeister_in ein Beamter/eine Beamtin auf Zeit. Er/sie leitet ein Dezernat, das wiederum aus Ämtern, Referaten und eventuell Betrieben besteht. Sie sind dafür verantwortlich, dass das Dezernat die ihr aufgetragenen Aufgaben erfüllt. Für welche Dezernate ein Stadtrat/ eine Stadträtin zuständig ist, kann man dem Sachgebietsverteilungsplan entnehmen.
Der Stadtrat/Die Stadträtin, der/die von der Ratsversammlung als Vertreter_in des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin gewählt wird, trägt den Titel „Bürgermeister_in“.

 

Dringlichkeit
Bei der Dringlichkeit geht es um Dinge, die nicht aufgeschoben werden können und sofortiges Handeln notwendig machen.

 

E

Ehrenamt
Eine freiwillige, öffentliche Tätigkeit, das nicht auf Bezahlung ausgerichtet ist. Für ehrenamtliche Tätigkeiten wird ggf. eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Für die Kieler Ratsfrauen und Ratsherren sind die Aufwandsentschädigungen hier (Link einfügen) einsehbar.

 

Eigenbetrieb
Jede Kommune muss bestimmte Aufgaben erfüllen. Um diese Aufgaben zu bewältigen ist die Kommune berechtigt, verschiedene kommunale Unternehmen oder Einrichtungen zu betreiben. Diese können in unterschiedlichen Rechtsformen betrieben werden, nämlich Eigenbetrieb, Regiebetrieb und Anstalt des öffentlichen Rechts als öffentlich-rechtliche Betriebsform, sowie GmbH und Aktiengesellschaft als privatwirtschaftliche Unternehmen.
Der Eigenbetrieb ist hierbei von der Kommune ausgegliedert und ein eigenes Unternehmen. Allerdings ohne eigene Rechtspersönlichkeit, gegenüber Dritten haftet also die Kommune. Der Eigenbetrieb hat eine eigene Organisationsstruktur und eine eigene Wirtschafts-, Erfolgs-, Finanz- und Vermögensplanung und damit eine eigene Bilanz. In der städtischen Bilanz  erscheint der Eigenbetrieb als Sondervermögen. Er ist flexibler und unabhängiger als der Regiebetrieb.

 

Einwohner_innenversammlung
Die Einwohner_innenversammlung ist eine Form der Bürgerbeteiligung und kann zur Information oder Diskussion über wichtige Angelegenheiten in der Stadt von dem Stadtpräsidenten/von der Stadtpräsidentin einberufen werden. In der Regel werden dabei Einwohner_innen bestimmter Stadtteile eingeladen. Die in der Einwohner_innenversammlung geäußerten Vorschläge und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger müssen in einer angemessenen Frist in der Rastversammlung und/oder den Ausschüssen besprochen werden.

 

F

Fraktion
Ratsmitglieder, die derselben Partei oder Wählervereinigung angehören, bilden eine Fraktion. Sie arbeiten also zusammen um ihre politischen Vorhaben und Ideen besser umsetzen zu können. Ratsmitglieder, deren Partei oder Vereinigung nur mit einem Sitz im Rat vertreten sind, haben keinen Fraktionsstatus. Die Größe der Fraktion hat Einfluss auf die Anzahl der Sitze in den Ausschüssen, zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Finanzmittel.

 

Freie Wählergruppen
Sind Vereinigungen von Bürger_innen, die gemeinsam zu einer Wahl antreten, aber nicht den Status einer politischen Partei beanspruchen. Freie Wählergruppen entstehen häufig aus Bürgerinitiativen, die sich für ein bestimmtes Thema stark machen. Sie sind häufig auf kommunalpolitischer Ebene zu finden.

 

G

Gemeindeordnung
Als Gemeindeordnung wird die „Verfassung“ der Gemeinde bezeichnet. Die Gemeindeordnung regelt Zuständigkeiten und Arbeitsweisen von Ratsversammlung, Stadtverwaltung und Oberbürgermeister. Die Gemeindeordnung wird vom Landtag erlassen, da Gemeinden in die Zuständigkeit der Länder fallen.

 

Geschäftliche Mitteilung
Ein nach außen gerichtetes, offizielles Schreiben der Kieler Verwaltung.

 

Geschäftsordnung
In der Geschäftsordnung werden alle üblichen Verfahrensegeln zum Ablauf der Ratssitzungen und der Ausschüsse zusammengefasst.

 

Gleichstellungsbeauftragte
Ein/e Gleichstellungsbeauftragte_r kümmert sich um die Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung der verschiedenen Geschlechter. Der/die Gleichstellungsbeauftragte_r berät städtische Angestellte und Kieler_innen zu geschlechtsrelevanten Themen, aber auch Ämter und die Verwaltung zur Durchsetzung von Chancengleichheit.

 

H

Hauptsatzung
Die Hauptsatzung enthält alle Regelungen über die Verfassung und die Organisation der Verwaltung. Die Hauptsatzung ist eine Pflichtsatzung und wird von der Ratsversammlung beschlossen.

 
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan ist die Aufstellung aller voraussichtlich anfallenden Einnahmen und Ausgaben einer Stadt oder Gemeinde innerhalb eines Jahres. Er wird jedes Jahr von der Kämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt erstellt und dann der Ratsversammlung zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt. Ist er beschlossen, beginnt die Vollzugsphase die wiederum in der Kontrollphase mündet. Die tatsächlich entstehende Bilanz aus Ergebnisrechnung und Finanzrechnung wird mit dem Haushaltsplan verglichen. Gleichzeitig wird ein neuer Haushalt entworfen und aufgestellt.

Der Haushaltsplan einer Stadt folgt dem Prinzip der doppelten Buchführung, in Bezug auf das Finanzmanagement einer Verwaltung nennt man doppelte Buchführung auch Doppik.
Die doppelte Buchführung setzt sich aus dem Ergebnisplan und dem Finanzplan zusammen.

Der Finanzplan gibt Auskunft über die liquiden Mittel einer Stadt. Hier  werden alle erwarteten/geplanten (ordentlichen) Ein- und Auszahlungen erfasst, die entweder ergebniswirksam sind und sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ergeben oder vermögenswirksamen Charakter haben. Der Finanzhaushalt dient v.a. der Investitions- und Liquiditätsplanung. Anders gesagt: hier wird der erwartete reine Finanzfluss aufgeführt, die Seite der Aktiva.

Der Ergebnisplan hingegen erfasst alle voraussichtlichen Erträge und Aufwände. Hier wird nicht dem finanziellen Fluss Rechnung getragen, sondern den Ressourcen. Erträge und Aufwände sind also Ressourcenzuwächse oder Ressourcenverbrauch. Dazu zählen auch die Abschreibungen, in denen der Vermögensverzehr erfasst wird, aber auch die Rückstellungen für die später auszuzahlenden Pensionszahlungen, die im Finanzplan beispielweise nicht auftauchen. Der Zeitpunkt der Zahlung spielt im Ergebnisplan ebenfalls keine Rolle, sondern der Zeitpunkt der Entstehung des Ressourcenverbrauchs. Der Saldo der Erträge und Aufwände ergibt das voraussichtliche Jahresergebnis, das Eigenkapital. Aufgeführt ist der Ergebnisplan als Passiva.

Während Finanzplan und Ergebnisplan das „Soll“ des städtischen Haushalts aufzeigen, wird der „Ist“ Zustand in der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung angegeben, der Bilanz der Stadt, auch Rechenschafts-/oder Lagebericht genannt.

 

I

 

J

Jugendparlament
In einem Jugendparlament wird auf die spezifischen Interessen von Kindern und Jugendlichen eingegangen.

 

K

Kommunale Aufgaben
Zu den kommunalen Aufgaben zählen alle staatlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge, die von Bund und Land nicht wahrgenommen werden.
Es gibt sowohl Pflicht- als auch freiwillige Aufgaben. Zu den Pflichtaufgaben zählen:

-       eine Grundniveau an Infrastruktur zu gewährleisten

-       die Stadtgestaltung voranzutreiben

-       Dienst- und Sozialleistungen bereitzustellen

-       die Sicherheit durch Polizei und Feuerwehr zu gewährleisten

Das Selbstverwaltungsrecht umfasst außerdem die Personalhoheit bei der Organisation der Verwaltung, die eigenständige Organisation der Verwaltung, das Gemeindegebiet zu ordnen und zu gestalten, Flächennutzungs- und Bebauungspläne zu erstellen, kommunale Satzungen zu erlassen, sowie die Einnahme- und Ausgabewirtschaft eigenverantwortlich zu regeln.

 

Kommunale Gebietskörperschaften
Kommunale Gebietskörperschaften sind die geographisch eingegrenzten kommunalen Organisationsstrukturen. Dazu zählen die Kommunen, die in Städte und Gemeinden untergliedert sind, sowie die Landkreise.

 

Kommunale Selbstverwaltung
Kommunale Selbstverwaltung bedeutet das Recht der Kommunen die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbst zu regeln. Siehe Kommunale Aufgaben.

 

Kommunalpolitik
Die politische Arbeit auf kommunaler Ebene, also in Gemeinden, Städten und Landkreisen.

 

Kommunalwahl
Bei der Kommunalwahl wird eine kommunale Volksvertretung gewählt, in Kiel also die Ratsmitglieder. Die Kommunalwahl folgt den fünf demokratischen Grundsätzen für Wahlen: Sie ist allgemein, das bedeutet jeder (egal welchen Alters, Geschlechts etc.) darf seine Stimme abgeben. Außerdem ist sie frei und geheim, niemand darf also die Stimmabgabe beeinflussen und niemand muss sagen, wen er/sie gewählt hat. Die Kieler_innen wählen die Kandidat_innen außerdem unmittelbar, ohne den Umweg über einen Wahlmann. Außerdem ist die Wahl gleich, das bedeutet dass jede Stimme gleich viel zählt.

Die Kommunalwahl findet alle 5 Jahre statt. Wählen darf jede/r EU-Bürger_in mit Wohnsitz in Kiel ab einem Alter von 16 Jahren. Die Kandidaten, die bei der Kommunalwahl gewählt werden können, gehören meist Parteien oder Wählervereinigungen an, es gibt aber auch Einzelbewerber. Die Kandidat_innen müssen am Wahltag 18 Jahre alt sein und mindestens seit 3 Monate ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben.

Gewählt wird in Schleswig-Holstein nach dem sogenannten personalisierten Verhältniswahlrecht, einer Mischung aus Mehrheitswahl- und Verhältniswahl. Bei dieser Mischform werden die Wählerstimmen nach dem Prinzip der Mehrheitswahl und nach dem Prinzip der Verhältniswahl in Ratssitze umgerechnet.

Bei der Mehrheitswahl wählt man eine Person, die Direktkandidaten der Parteien bzw. Wählervereinigungen, oder einen Einzelkandidaten. Der/die Bewerber_in mit den meisten Stimmen im Wahlkreis hat die Wahl gewonnen, die anderen Direktkandidaten gehen leer aus. Allerdings wählt man mit seiner Stimme für einen bestimmten Bewerber auch dessen Partei bzw. Wählervereinigung, sofern er einer angehört. Diese Stimme wird auch gezählt, die Summe dieser Stimmen bestimmt die Anzahl der Sitze der Partei bzw. Wählervereinigung in der Ratsversammlung. Die Sitze werden dann an die sogenannten Listenkandidaten der Parteien/Wählervereinigungen verteilt. Je höher ein Bewerber_in auf der Liste steht, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass er/sie einen Sitz im Rat bekommt.

Hat man nicht nur eine Stimme bei der Kommunalwahl, sondern mehrere, verteilt man  seine Stimme auf verschiedene Kandidaten (Panaschieren). Es ist nicht erlaubt, seine Stimmen bei einem Kandidaten anzuhäufen (Kumulieren).

 

Kooperation
Eine auf Austausch und Zusammenarbeit ausgerichtete Strategie verschiedener Gruppen. In Kiel arbeiten Grüne mit SPD und SSW im Rahmen eines Kooperationsvertrages zusammen, um sich bei der Verwirklichung ihrer Ziele zu unterstützen.


L


M


N


O

Oberbürgermeister_in
Der/die Oberbürgermeister_in ist das Oberhaupt der Stadt. Er/Sie vertritt die Stadt Kiel rechtlich nach außen und ist Leiter der Stadtverwaltung. Als „Beamter/Beamtin auf Zeit“ ist er/sie verpflichtet, die Beschlüsse der Ratsversammlung vorzubereiten, zu überprüfen und umzusetzen. Er/Sie wird von der Bevölkerung für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt.


Öffentlichkeit einer Sitzung
Das Recht der Bürger_innen an den Sitzungen der kommunalen Verwaltung teilzunehmen.
Die Öffentlichkeit einer Sitzung dient der Transparenz und soll sicherstellen, dass alle Bürger die Möglichkeit haben, politische Vorgänge direkt zu verfolgen. Die Öffentlichkeit einer Sitzung umfasst das Zuschauen und Zuhören seitens der Besucher, seitens der Mandatsträger Öffentlichkeit umfasst eine öffentlich Debatte bzw. Aussprache und eine öffentliche Abstimmung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es zum Ausschluss der Öffentlichkeit kommen, dies ist aber immer im Einzelfall zu prüfen.

 

Ortsbeirat/Ortsbeirätin
Ortsbeirät_innen werden von der Ratsversammlung für die verschiedenen Stadtteile gewählt.
Sie beteiligen sich an Angelegenheiten, die ihren Stadtteil betreffen. Sie bekommen alle Informationen zu Vorgängen in ihren Stadtteilen von der Verwaltung. Ortsbeirät_innen können Anträge an die Ratsversammlung oder die Ausschüsse stellen.

 

P

Pflichtaufgaben
Die Aufgaben, zu deren Erledigung eine Kommune verpflichtet ist, die sie also erledigen müssen. Dazu zählen: Wasser- und Energieversorgung, Müllabführ, Kanalisation, Baugenehmigung, Meldewesen, Sozialhilfe, Kindergärten, Schulbau, Grünanlagen und Öffentlicher Nahverkehr.
Die Kommunen können sich zwar nicht weigern, diesen Aufgaben nachzukommen, aber wie sie diese bewältigen, ist ihre eigene Entscheidung.

 

Q

Quorum
Ein Quorum ist die festgelegte Mindestbeteiligung von Stimmberechtigten bei Abstimmungen, beispielsweise bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Es soll unrepräsentative Entscheidungen verhindern.

 

Quote
Unter Quote versteht man einen bestimmten prozentualen Wert nach dem die Besetzung von Ämtern oder Positionen erfolgt. Sie soll gewährleisten, dass Personen, die in der Regel nicht angemessen politisch repräsentiert werden, auch entsprechend vertreten werden.

 

R

Ratsfrau/Ratsherr
Eine Ratsfrau oder ein Ratsherr ist Mitglied der Ratsversammlung, also im Stadtrat bzw. Gemeinderat. Ein Ratsmitglied gehört meist einer Partei an und ist entweder über ein Direktmandat oder ein Listenmandat in die Ratsversammlung gewählt worden. Jedes Ratsmitglied arbeitet in bestimmten Ausschüssen mit, um die Entscheidungen, die im Rat getroffen werden, vorzubereiten. Die Ratstätigkeit ist ein Ehrenamt.


Ratsinformationssystem
Eine Internetdatenbank, in der alles Wissenswerte zur Ratsversammlung veröffentlicht ist und wird: Mitglieder, Kontaktmöglichkeiten, Termine aber auch öffentliche Dokumente und Anträge.


Ratsversammlung
Die Kieler Ratsversammlung ist das politische Beratungs- und Beschlussgremium, sprich der Kieler Gemeinderat. Er berät und beschließt über alle für die Stadt wichtigen Entscheidungen der kommunalen Selbstverwaltung.


Regiebetrieb
Der Regiebetrieb ist ein kommunales Unternehmen, das aus organisatorischen Gründen aus der Verwaltung ausgegliedert wurde. Dabei ist der Regiebetrieb aber keine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Im Gegensatz zum Eigenbetrieb hat er keine eigene Bilanz. Gewinne und Verluste werden der Verwaltung zugeschrieben. Die Einnahmen können auch an anderen Verwaltungseinheiten eingesetzt werden.


Rekommunalisierung
In den 90er Jahren wurden viele Betriebe, die in kommunaler Trägerschaft waren, privatisiert. Bekanntes Beispiel ist die Privatisierung der Energieversorgung. Dieser Trend ist gebrochen. Viele Kommunen versuchen die Aufgaben der Ver- und Entsorgung durch Rückkauf zurück in die öffentliche Hand zu bringen. Diesen Trend nennt man Rekommunalisierung.


S

Satzung
Kommunale Rechtsetzung auf Beschluss der Ratsversammlung (zum Beispiel Gebührensatzungen).

 

Selbstverwaltung
siehe kommunale Selbstverwaltung

 

Stadtrat/Stadträtin_in oder Dezernent_in
Ein/eine Dezernent_in bzw. Stadtrat/Stadträtin ist genauso wie der/die Oberbürgermeister_in ein Beamter/eine Beamtin auf Zeit. Er/sie leitet ein Dezernat, das wiederum aus Ämtern, Referaten und eventuell Betrieben besteht. Sie sind dafür verantwortlich, dass das Dezernat die ihr aufgetragenen Aufgaben erfüllt. Für welche Dezernate ein Stadtrat/ eine Stadträtin zuständig ist, kann man dem Sachgebietsverteilungsplan entnehmen.
Der Stadtrat/Die Stadträtin, der/die von der Ratsversammlung als Vertreter_in des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin gewählt wird, trägt den Titel „Bürgermeister_in“.

 

Stadtpräsident_in
Der/Die Stadtpräsident_in führt den Vorsitz der Ratsversammlung und leitet deren Verhandlungen. Zu den Aufgaben zählen außerdem für einen reibungslosen und geordneten Ablauf der Sitzungen zu sorgen, das Hausrecht auszuüben. Weiterhin repräsentiert er/sie die Ratsversammlung nach außen.

 

Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung ist eine Behörde, deren Aufgabe die Verwaltung einer Stadt oder Gemeinde ist. Sie kümmert sich um die Verwaltung von Kiel und ist mit der Umsetzung der Beschlüsse der Ratsversammlung beauftragt. Geleitet wird die Gemeindeverwaltung vom gewählten Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin. In diesem Fall ist auch die offizielle Bezeichnung der Behörde „Der Oberbürgermeister“ oder „Die Oberbürgermeisterin“.

 

T

 

U

 

 

V

Vorlagen
Eine Vorlage ist einem Antrag ganz ähnlich, die Vorlage wird allerdings nicht von den gewählten Vertretern bzw. Bürgern zur Abstimmung eingereicht, sondern von der Verwaltung selbst. Die Vorlage enthält eine Begründung und einen Finanzierungsvorschlag. Über eine Vorlage wird in der Ratsversammlung abgestimmt.

 

Verschwiegenheit
Die Mitglieder der Ratsversammlung sind bei bestimmten Angelegenheiten, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Entweder ist die Verschwiegenheit gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich. Dadurch soll verhindert werden, dass auf Grund des Bekanntwerdens bestimmter Dinge (Beispiel: momentane Zahlungsunfähigkeit eines Betriebes) schwerwiegende Folgen ausgelöst werden (Hier: Alle Gläubiger fordern gleichzeitig Geld zurück, der Betrieb hat kein Möglichkeit mehr, aus der Finanzmisere herauszukommen).

 

W

 

X

 

Y

 

Z

Zuständigkeitsordnung
Die Zuständigkeitsordnung regelt, wer für was zuständig ist. Die örtliche Zuständigkeit legt den räumlichen Tätigkeitsbereich einer Behörde oder eines Gerichts fest. Die definierte Zuständigkeit der kommunalen Verwaltung soll sicherstellen, dass die Behörde eine Verwaltungsaufgabe wahrnimmt, die hierfür nach Ausrichtung/Ausstattung am besten geeignet ist. Die Behörde ist auch für die Umsetzung verantwortlich.

 

Zweckverband
Wenn verschiedene Gemeinden und/oder Städte vertraglich zusammenarbeiten, um eine oder mehrere ihrer kommunalen Aufgaben gemeinsam zu erfüllen, nennt man dies Zweckverband.
Die Rechtsform des Verbandes ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit einer Selbstverwaltung

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