02.05.19 –
Ausrufen des Klimanotstands
Die Kreismitgliederversammlung beauftragt die Fraktion, folgende Forderungen als Antrag in die Ratsversammlung einzubringen und sie beauftragt den Kreisvorstand, die Forderungen in Kooperationsgespräche einzubringen.
Ausrufen des Klimanotstandes (Climate Emergency)
Daran sind folgende Forderungen geknüpft:
● Die Ratsversammlung Kiel ruft den Klimanotstand aus und erklärt damit die Eindämmung der Klimakatastrophe und seiner schwerwiegenden Folgen zur Aufgabe von höchster Priorität.
● Bei allen Handlungen (wie zum Beispiel Beschaffung oder Veranstaltungen) und Beschlüssen berücksichtigen die Ratsversammlung und der*die Oberbürgermeister*in deren Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit als zentrale Entscheidungskriterien. Diese Maxime ist – soweit möglich – auch auf alle städtischen Beteiligungen anzuwenden.
● Zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakatastrophe orientieren die Ratsversammlung und der*die Oberbürgermeister*in an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), besonders bei Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.
● Die Ratsversammlung fordert, dass die Bundesregierung die Bevölkerung umfassend über die Klimakatastrophe, dessen Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen die Klimakatastrophe ergriffen werden, informiert.
Die Stadt Kiel und ihr*e Oberbürgermeister*in werben aktiv auf allen Ebenen für die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels.
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Beschlüsse | KV aktuell | Mitgliederversammlungen | Umwelt und Klimaschutz
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