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06.05.10 –
„Bürgerhaushalte sind eine gute Möglichkeit, um die Kielerinnen und Kieler besser an kommunalpolitischen Entscheidungen zu beteiligen. Deshalb wollen wir einen Kieler Bürgerhaushalt in einem Amt der Stadtverwaltung modellhaft einführen und die dabei gemachten Erfahrungen in die weitere Diskussion über die Ausweitung dieser Beteiligungsform einfließen lassen. So haben wir es bereits in unserem Kooperationsvertrag vom Juli 2008 vereinbart, und bereits im Dezember 2008 haben wir die Stadtverwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts für einen solchen Bürgerhaushalt als Bestandteil des Reformkatasters (Drs. 1141/2008 Ziff. 10) beauftragt, der ein späterer Schritt auf dem von von SPD, GRÜNEN und SSW entwickelten Kieler Konsolidierungspfad sein wird. Die FDP-Ratsfraktion kommt mit ihrem Anliegen also wieder einmal zu spät.
Zuvor müssen bei der Umstellung auf das doppischen Haushaltsverfahren, die eine gewaltige und anerkennenswerte Kraftanstrengung von allen Beschäftigten im Kieler Rathaus verlangt, allerdings Prioritäten gesetzt werden. Zur tatsächlichen Bewertung der finanziellen Grundausstattung der Landeshauptstadt Kiel fehlt aktuell insbesondere noch die so genannte Eröffnungsbilanz, die den Vermögensbestand der Stadt feststellt. Erst aus der Gesamtheit der dann zur Verfügung stehenden Daten können nach und nach die Bereiche nebst verfügbaren Haushaltsmittel herausgearbeitet werden, die tatsächlich verfügbar sind für Entscheidungen und nicht Pflichtaufgaben aufgrund landes- oder bundespolitischer Gesetzgebung. Erst wenn das neue doppische Verfahren in der Stadtverwaltung in der Praxis „angekommen“ ist, macht es Sinn, eine Beteiligung der Kielerinnen und Kieler durch einen Bürgerhaushalt zu erproben. Dabei wird es Aufgabe der Kommunalpolitik sein, die strategische Steuerung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zu leisten und eine effiziente Bewirtschaftung trotz weiterhin sinkender Einnahmen und steigender Ausgabebedarfe sicher zu stellen."
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