18.02.15 –
„Die Sofortmaßnahmen mit Berechtigungsausweis, Rufbussystem und Übernahmen von Taxikosten ermöglichen die Mobilität von Menschen, die unbedingt auf E-Scooter angewiesen sind. Eine tragbare Übergangslösung ist hiermit gefunden. Mittelfristig muss die ÖPNV-Nutzung aber wieder für alle diskriminierungsfrei möglich gemacht werden.
Richtig ist daher das Drängen der KVG auf eine rechtssichere bundesweite Regelung für den Transport der E-Scooter. Die Lösung in Kassel kann ein mögliches Vorbild sein, es bleiben aber noch zu klärende Fragen der Rechtssicherheit. Alle Menschen und insbesondere die stark mobilitätseingeschränkten Menschen müssen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dazu gehört die Sicherstellung ihrer Mobilität im öffentlichen Verkehr.“
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