05.04.07 –
So bleibt eine sozialverträgliche Lösung um die Häuser an der Moltkestraße wesentlich von der Hartnäckigkeit der Mieterinnen und Mieter abhängig. Es ist ein langfristiges Engagement notwendig, die Investitionsentscheidungen der Eigentümer mieterfreundlich umzulenken, denn weder eine Veränderungssperre noch eine "Milieuschutzsatzung" würden greifen und die obere Denkmalschutzbehörde hat darüber hinaus die Unterschutzstellung abgelehnt. Einzig und allein das Mietrecht gewährt den Bewohnern Schutz, da eine sog. Abrisskündigung im konkreten Fall nicht möglich zu sein scheint.
Als Alternative zu den bekannten Plänen der Hauseigentümerin sind Teilsanierungen wie Kellertrockenlegung, Balkone, Fenster oder Vollsanierungen und Wohnungszusammenlegungen durchaus möglich.
Aus Sicht der GRÜNEN wäre der Erwerb von Wohnungen z. B. über im Rahmen einer Genossenschaftslösungen die beste Variante“.
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