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05.03.21 –
Die Kreisvorstände von Bündnis 90/Die Grünen in Pinneberg, Flensburg und Kiel sowie der Oberbürgermeister-Kandidat der Grünen in Neumünster, Sven Radestock, äußern sich zu den illegalen Rodungen von Waldflächen,die die HCK Wohnimmobilien GmbH, einer Projekt-Gesellschaft in Neumünster, die Flensburger Fahrzeugbau Gesellschaft & die Krieger Unternehmensgruppe (Möbel Höffner) in jüngerer Vergangenheit haben vornehmen lassen:
“In Schleswig-Holstein haben in den vergangenen Jahren nicht nur diese, sondern zahlreiche weitere Waldrodungen zugunsten von gewerblichen Bauprojekten stattgefunden. Der NABU Neumünster hat eine Chronik zusammengestellt, der zufolge allein seit 2018 in vier Fällen in großem Umfang Bäume ohne Genehmigung gefällt wurden. Darüber hinaus dokumentiert der NABU weitere Verstöße gegen das Landesnaturschutzgesetz und das Landeswaldgesetz.
Die Grünen verurteilen illegale Waldrodungen und Baumfällungen scharf. Aus unserer Sicht muss die ökologische Baubegleitung insbesondere von großen Bauprojekten in Schleswig-Holstein strikt durchgesetzt werden, um illegale und vermeidbare Fällungen zu verhindern und ggf. adäquate Ausgleichsmaßnahmen zu gewährleisten. Investor*innen und Unternehmen dürfen ihre Profitinteressen nicht über das Naturschutzrecht und das Gemeinwohlinteresse an Wäldern und Grünflächen stellen.
Schleswig-Holstein hat sehr wenig Waldfläche. Wälder sind ein zentraler Faktor im Klimaschutz und in der Anpassung an den nicht mehr zu verhindernden Klimawandel. Für das Klima und die Lebensqualität in Städten sind Waldgebiete ebenso wichtig wie als Lebensraum für bedrohte und selten gewordene Arten. Auch als Aufenthalts- und Freizeitraum erfreuen sich Wälder steigender Beliebtheit.
Wir werden in unseren Kommunen und Kreisen strenger auf ökologische Baubegleitung und die Durchsetzung dieser durch die jeweiligen Verwaltungen drängen. Dazu bedarf es der konsequenten ordnungsbehördlichen Kontrolle der bereits heute gültigen Gesetze und Verordnungen sowie der lückenlosen Dokumentation von Ausgleichsmaßnahmen und der Sanktionierung bei Zuwiderhandlungen. Hierzu müssen die zuständigen Naturschutzbehörden, Umwelt- und Bauämter schnellstmöglich mit den nötigen personellen und technischen Kapazitäten ausgestattet werden, um in der Auseinandersetzung mit allzu dreisten Investoren nicht ins Hintertreffen zu geraten.
In diesem Zusammenhang unterstützen wir das Vorhaben des Umweltministers Jan-Philipp Albrecht, Strafzahlungen bei Ordnungswidrigkeitsverfahren in Zukunft nicht mehr auf 50.000,- € zu begrenzen, sondern ihre Höhe an der Unternehmensgröße zu orientieren. Damit wird die Abschreckung von illegalen Rodungen verstärkt und die Schadenskompensation vereinfacht.”
Luca Köpping, Vorstandssprecher des Grünen Kieler Kreisverbandes betont: “Rodungen dieser Art müssen langfristig bundesweit unterbunden werden. Derlei Straftaten werden auf dem Rücken zukünftiger Generationen begangen. Das Recht, in einer intakten Umwelt aufzuwachsen sollte der Staat schützen.”
Anna Langsch, Vorstandssprecherin des Grünen Kieler Kreisverbandes führt aus: “Wir können gerodeten Wald letzten Endes nicht in ihrem Ursprungszustand zurückholen. Eine gerechte Entschädigungen wird am Ende des Tages nur durch Gerichte ausgesprochen werden können. Wir als Parteien werden darauf hinwirken, dass die Stadt sich um die möglichst weitgehende Wiederherstellung des Ursprungszustands kümmert und gleichzeitig dafür eintreten, vergleichbare Straftaten in Zukunft zu unterbinden und im Falle des Falles mit rigorosen Strafen zu versehen.”
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