Theodor-Heuss-Ring: Luftreinhalteplan ohne Denkverbote erneuern

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig stellt das schleswig-holsteinische Umweltministerium und die Kieler Stadtverwaltung vor neue Herausforderungen: „Der Luftreinhalteplan ist ungenügend, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten“, so der Kieler Kreisvorsitzende von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Luca Köpping. „Wer die Menschen wirklich vor Luftverschmutzung schützen will, muss jetzt zu anderen Maßnahmen greifen“, ergänzt der grüne Ratsherr und umweltpolitische Sprecher Arne Stenger. Dauerbaustellen und Luftfilter auf Radwegen, die nicht ausreichend erprobt sind, seien offensichtlich keine Lösung.  

25.06.20 –

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig stellt das schleswig-holsteinische Umweltministerium und die Kieler Stadtverwaltung vor neue Herausforderungen: „Der Luftreinhalteplan ist ungenügend, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten“, so der Kieler Kreisvorsitzende von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Luca Köpping. „Wer die Menschen wirklich vor Luftverschmutzung schützen will, muss jetzt zu anderen Maßnahmen greifen“, ergänzt der grüne Ratsherr und umweltpolitische Sprecher Arne Stenger. Dauerbaustellen und Luftfilter auf Radwegen, die nicht ausreichend erprobt sind, seien offensichtlich keine Lösung.

 

Das Signal an die Landesregierung und an die Kieler Verwaltung sei mehr als eindeutig: Die geplanten Maßnahmen – besonders die Luftfilteranlagen – sind nach Auffassung des OVG Schleswig zur Schadstoffreduktion nicht ausreichend. „Der Versuch, Fahrverbote um jeden Preis zu vermeiden, ist damit gescheitert. Dieses Instrument muss jetzt ebenso wie die Einrichtung von Umweltzonen schnell und vorbehaltlos geprüft werden“, stellen Luca Köpping und Arne Stenger fest. Und: „Weitere Zeitverzögerungen sind angesichts der gesundheitlichen Risiken, die durch den tagtäglichen Endlos-Stau verursacht werden, unverantwortbar.“

Die Entscheidung aus Schleswig zeige, dass Kiel deutlich mehr Fahrt bei der Mobilitätswende aufnehmen müsse. Dazu gehörten neben Maßnahmen zur Schadstoffreduktion weitere Investitionen in die Infrastruktur für den Radverkehr sowie der konsequente Ausbau des ÖPNV.

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