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24.03.06 –
Gibt es einen nachweisbaren Bedarf für die zusätzliche Kapazität der MVK von 100.000 t pro Jahr? Bei der Betrachtung der vorhandenen und geplanten Kapazitäten von S-H und HH kommen da starke Zweifel auf. „Die Antwort auf die kleine Anfrage der Landtags -GRÜNEN vom 17.3.06 weist für 2006 eine Kapazitäts-Lücke von 113.000 t/a auf“, betonen Katja Günther und Lutz Oschmann, „gleichzeitig sind für 5 Behandlungsanlagen konkrete Ausbauten geplant oder schon genehmigt.“
Die Fakten dazu:
1. Das Kohlekraftwerk in Flensburg hat mit Bescheid vom 7.9.2005 die Genehmigung erhalten, 182.000 t Sekundärbrennstoffe (d.h. 150.000 t Ersatzbrennstoffe, 15.000 t Altholz und 17.000 t Klärschlämme) zu verbrennen
2. Die MVA Neustadt hat Vorgespräche mit der Genehmigungsbehörde (StUA) über Erweiterungsplanungen geführt (z.Zt. 56.000 t/a)
3. Die MVA Tornesch - Ahrenlohe hat dem Land Ende Januar 2006 Erweiterungspläne mitgeteilt (z.Zt. 80.000 t/a)
4. Die MVA Hamburg Stellinger Moor hat die Genehmigung für die Erweiterung der Kapazität von 135.000 t auf 275.000 t/a
5. Die Norddeutsche Affinerie plant in Kooperation mit der Stadtreinigung Hamburg eine Anlage zur Verwertung von Ersatzbrennstoffen mit einer Kapazität von 750.000 t/a
Bei der Kapazitätsdarstellung wird oft die TEV Neumünster (Thermische Ersatzbrennstoffverwertungsanlage) mit einer Kapazität von 150.000 t/a vergessen. 100.000 t davon sind für die vorgeschaltete MBA Neumünster reserviert.
(Ersatzbrennstoff ist eine hochkalorische Abfallfraktion, die durch aufbereitungstechnische Maßnahmen angereichert wird)
„Wir wissen nicht, ob es Ende 2008 bzw Anfang 2009 tatsächlich eine Lücke an Behandlungskapazitäten in Schleswig-Holstein gibt“, so Günther und Oschmann weiter, „bei Überkapazitäten macht eine 3. Verbrennungslinie in Kiel wenig Sinn.“ Die erhofften hohen Verbrennungsentgelte sind dann am Markt nicht zu erzielen.
Bei einer möglichen Erweiterung der MVK muss es ein öffentliches Beteiligungsverfahren geben. „Der beste Stand der Technik wäre dann sicher zustellen“, so Oschmann und Günther abschließen, „zusätzliche Erträge sollten anteilig für Umweltmaßnahmen und Gebührenstabilität genutzt werden.“
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