Beschlüsse der Jahreshauptversammlung am 13.06.2015

Im Einzelnen wurden Beschlüsse zu folgenden Themen gefasst: Fernwärmepreissystem der Stadtwerke Kiel (SWK) Wohnen in Freiland-Lagen und Kleingartenanlagen Planungssicherheit und Beteiligung für eine nachhaltige Weiterentwivcklung des Kieler Weihnachtsmarktes

16.06.15 –


Fernwärmepreissystem der Stadtwerke Kiel (SWK)

  1. Die KMV von Bündnis90/Die Grünen fordern den Vorstand und den Aufsichtsrat der SWK AG auf, das neue Fernwärmepreissystem kurzfristig so zu verändern, dass der Fixkostenanteil am Gesamtpreis pro kwh sinkt, das Energiesparen sich lohnt und ein hoher Wärmeverbrauch nicht zu sinkenden Gesamtkosten pro kwh führt.
  2. Für den Fall, dass die o.g. Forderungen von der SWK AG nicht umgesetzt werden, fordert die KMV die Grüne Ratsfraktion auf, sich mit dem SWK-Vorstand, dem Oberbürgermeister und den Fraktionen von SPD und SSW auf eine gemeinsame Position zu dem Fernwärmepreissystem zu verständigen, das

-          Energiesparen belohnt.

-          den Fixkostenanteil an den Fernwärmekosten absenkt.

-          die Ertragssituation der SWK stabilisiert.

-          die Ausgaben des städtischen Haushalts für die Kosten der Unterkunft (KdU) begrenzt.

 

Wohnen in Freilandland-Lagen und Kleingartenanlagen

Die Kieler Grünen setzen sich für den Schutz und Erhalt des Kieler Grüngürtels ein. Private Nutzung durch KleingärtnerInnen ist genauso gewünscht wie die gemeinschaftliche durch "urban gardening" oder Grillen im Park. Ein Wohnen ist allenfalls in Randlagen bei entsprechenden baurechtlichen Voraussetzungen vorstellbar, in Freiland-Lagen und Kleingartenanlagen ist Wohnen nicht akzeptabel. Die Zersiedelung des Grüngürtels durch privilegiertes' Wohnen im Grünen" kann nicht Ziel grüner Kommunalpolitik sein.

Damit nicht Umweltrecht und Gleichheitsgrundsätze unterlaufen werden (immerhin gibt es ca. 9800 Parzellen mit nicht beanstandeter Garten- und Freilandnutzung), allerdings auch um soziale Härten zu vermeiden, unterstützen die Kieler Grünen den von der Verwaltung eingeschlagenen Weg des Angebotes von 10-jährigen DuIdungsverträgen. Langjährige BewohnerInnen wären unbilligen Härten ausgesetzt, wenn sie sofort das Wohnen aufgeben müssten. Andererseits können Forderungen nach Vererbbarkeit der Wohnnutzung nur abgelehnt werden, da dies alle Gleichheitsgrundsätze verletzen würde.

Weiterhin unterstützen die Kieler Grünen die Aussagen der Verwaltung, jeden Einzelfall nach Ablauf des Duldungsvertrages erneut auf soziale Härten zu überprüfen und bei Bedarf sozial verträgliche Anschlusslösungen zu finden. Die KMV fordert die Ratsfraktion der Grünen auf in diesem Sinne zu handeln und abzustimmen.

 

Planungssicherheit und Beteiligung für eine nachhaltige Weiterentwicklung des Kieler Weihnachtsmarktes.

Im Laufe des Jahres 2014 haben unterschiedliche Aussagen und Gerüchte viele Spekulationen um den Kieler Weihnachtsmarkt hervorgerufen. Wohl auch, weil die betroffenen SchaustellerInnen und KunsthandwerkerInnen in die Ideen und Überlegungen von „Kiel Marketing“ wenig eingebunden wurden. Die Diskussion im betroffenen Ortsbeirat Kiel Mitte um die Fragestellung der Zukunft des Weihnachtsmarktes mit Vertretern von „Kiel Marketing“ konnte ebenfalls keine zufriedenstellenden Antworten liefern. Deswegen hat sich der Ortsbeirat im Januar 2015 gegen eine Verlegung des Weihnachtsmarktes ausgesprochen.

Die SchaustellerInnen und KunsthandwerkerInnen sind auf Planungssicherheit angewiesen, um den Weihnachtsmarkt durch Investitionen noch attraktiver zu gestalten und eine nachhaltige Fortentwicklung bewerkstelligen zu können. Diese Planungssicherheit muss die Stadt gewährleisten. Deshalb fordert der Parteitag der Grünen Kiel die Ratsfraktion der Grünen auf, folgende Punkte in Zusammenarbeit mit der Kooperation und der Verwaltung der Stadt Kiel umzusetzen:

  1. Der Weihnachtsmarkt bleibt in städtischer Hand. Die Vergabe an eine „Eventagentur“ zur Ausrichtung des Weihnachtsmarktes in Kiel kommt nicht in Betracht.
  2. Durch die örtliche Gegebenheit wird sichergestellt, dass der Weihnachtsmarkt barrierefrei ist.
  3. Örtliche oder planerische Veränderungen des Weihnachtsmarktes werden schon in der Phase der Ideensammlung in Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit dem Beirat des Weihnachtsmarktes durchgeführt, dies gilt insbesondere bei Standortveränderung.
  4. Eine Verlegung des Stadtwerke-Eisfestivals vom Rathausplatz ohne frühzeitige Beteiligung der Stadtwerke Kiel kommt nicht in Betracht.
  5. Um allen Akteuren Planungssicherheit zu geben und notwendige Investitionen zu ermöglichen, wird eine langfristige Standortzusage angestrebt.

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