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28.11.14 –
Wildtierverbot für Zirkusse in Kiel
Die Kreismitgliederversammlung spricht sich gegen die Haltung von Wildtieren in Zirkussen aus. Daher wird die Kieler Ratsfraktion gebeten, sich für eine entsprechende Initiative im Rat einzusetzen mit dem Ziel, das Gastieren von Zirkussen mit Wildtieren in Kiel künftig zu untersagen oder falls dies rechtlich nicht möglich sein sollte, die Aufenthaltsgenehmigung auf einen bestimmten Platz mit ausreichendem Abstand zu stark befahrenen Straßen und weiteren Stressfaktoren zu beschränken. Falls derlei Vorgaben basierend auf der aktuellen Gemeindeordnung nicht möglich sind, soll auf eine rechtliche Änderung auf Landesebene hingewirkt werden.
Kleingartenpacht für Menschen mit geringem Einkommen um 50% ermäßigen
Die Ratsfraktion wird aufgefordert, in der Ratsversammlung beschließen zu lassen, dass Menschen mit geringem Einkommen (per Nachweis z.B. Bafög, Wohngeld, SGB I- IX) 50% der Jahrespacht für einen Kleingarten in Kiel erlassen bekommen.
Freibad Katzheide
Mit großem Bedauern nehmen wir die für viele überraschend gekommene Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis, dass das Freibad Katzheide ohne eine umfassende Sanierung der Beckenfolie sowie der Wasseraufbereitungsanlage aus Sicherheitsgründen nicht wieder in Betrieb genommen werden kann.
Die Fraktion wird gebeten, einen Antrag in die Ratsversammlung einzubringen, die Schwimmhalle Gaarden während der Sommermonate durchgehend geöffnet zu halten (abzüglich notwendiger Schließzeiten für die Grundreinigung) und ein attraktives Angebot aus Schwimmkursen, öffentlichen Schwimmzeiten und Ferienaktionen in den Sommermonaten anzubieten. Die Verwaltung soll gebeten werden zu prüfen, ob über „Kids in die Clubs“ oder das Bildungs- und Teilhabepaket ein kostenloser Eintritt für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen ermöglicht werden kann.
Die Kreismitgliederversammlung fordert alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf, sich beim im kommenden Jahr startenden Beteiligungsverfahren zur Weiterentwicklung des Sommerbades Katzheide einzubringen.
Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens und der Diskussion der vorliegenden Ergebnisse sind die daraus resultierenden notwendigen Investitionsmittel für die Weiterentwicklung des Areals im Kieler Haushalt einzustellen.
Reform des Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Schleswig-Holstein
Es wird eine Projektgruppe „Reform des Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Schleswig-Holstein“ eingerichtet. Zur Mitarbeit in der Projektgruppe sind einzuladen: interessierte Mitglieder des Kreisverbandes, Vertreter aller schleswig-holsteinischen Kreisverbände, Vertreter der Landtagsfraktion.
Ziel und Auftrag der Projektgruppe ist es, konkrete Vorschläge zu erarbeiten, die dazu geeignet sind, die Wahlbeteiligung der BürgerInnen zu steigern und die dazu beitragen, dass die WählerInnen bei den Wahlen zu den Gemeinde- und Kreisparlamenten ihren individuellen Willen stärker zum Ausdruck bringen können.
Diese Vorschläge sind einer KMV so rechtzeitig zur Beratung vorzulegen, dass ein entsprechender Antrag zum Landesparteitag im Mai 2015 gestellt werden kann.
Nebenabreden zu Kooperationsverträgen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kiel lehnen geheime inhaltliche Nebenabreden zu Koalitionsverträgen entschieden ab. Wo es möglich und unter Abwägung aller Umstände vertretbar ist, soll es gar keine inhaltlichen Nebenabreden geben; das Grundprinzip lautet "Klarheit und Wahrheit".
Es bleibt unser Ziel, Politik transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Daher werden wir zukünftig alle politischen Inhalte und die zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Regularien in die jeweiligen Kooperationsverträge aufnehmen.
Mandatsträgerabgaben
Die grünen Ratsmitglieder und alle Mitglieder, die B´90/DIE GRÜNEN Kiel in Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten vertreten, werden an die Einhaltung der Sonderbeitragsordnung erinnert und gebeten, noch im laufenden Jahr etwaige Zahlungsrückstände auszugleichen. Der Kreisvorstand wird aufgefordert mit allen Beteiligten entsprechende Einzelgespräche zu führen. Sollte es dabei zu persönlichen Härten kommen, sind einvernehmliche Lösungen anzustreben. Nach Abschluss der Gespräche ist der KMV in geeigneter Form zu berichten.
Satzungsänderung
§5, Abs. 4, der Kreisverbandssatzung wird wie folgt neu gefasst:
Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn zehn Prozent der zum Zeitpunkt der Versammlung eingeschriebenen Mitglieder des Kreisverbandes anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit erlischt auf Antrag eines Mitglieds, sobald mehr als die Hälfte der Mitglieder laut Anwesenheitsliste die Versammlung verlassen hat.
Ist eine Kreismitgliederversammlung nicht beschlussfähig, ist die folgende Kreismitgliederversammlung zu den in der Einladung zu der nicht beschlussfähigen Kreismitgliederversammlung aufgeführten Tagesordnungspunkten in jedem Falle beschlussfähig. In der Einladung zu dieser Versammlung ist auf diese Tatsache hinzuweisen.
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