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10.03.15 –
Die Kieler Ratsversammlung bittet den Oberbürgermeister in einer Geschäftliche Mitteilung in der Ratssitzung im November 2015 zu erläutern, wie sich die im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geforderte vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen PersonenNahVerkehr (ÖPNV) bis zum 1. Januar 2022 in Kiel sichergestellt wird. In der GM soll u.a. dargestellt werden:
- was genau unter der vollständigen Barrierefreiheit zu verstehen ist
- wie sie in den Bussen und der Stadtbahn umgesetzt werden soll
- wie der barrierefreie schrittweise Umbau der Bushaltestellen in Kiel erfolgen wird
- wie die Anlegestellen der SFK schrittweise barrierefrei gestaltet werden
- wie die vorhandenen SFK-Fahrgastschiffe barrierefrei bzw. barrierearm umgebaut werden können
- welche Vorteile der höhengleiche Einstieg einer Stadtbahn bezüglich der Barrierefreiheit gegenüber den Bussen hat
- welcher Finanzaufwand für die o.g. Maßnahmen in welchen Jahren notwendig sein wird
- welche Fördermittel von Land und Bund zu erwarten sind
- wie die Einbettung in den Masterplan Mobilität der Kiel Region erfolgt
- wie die Beiräte für Menschen mit Behinderungen und für Seniorinnen und Senioren einbezogen werden
- wie sich die kommunale Familie in Schleswig-Holstein auf die genannten Anforderungen vorbereitet
Begründung:
Die Novelle des PBefG ist am 1.1.2013 in Kraft getreten. Im § 8 Abs. 3 heißt es: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Benutzung des ÖPNV bis zum 1.1.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Dieses wichtige Ziel ist von den Aufgabenträgern schrittweise umzusetzen und wird einen hohen Finanzaufwand erfordern.
Weitere Begründung erfolgt ggf mündlich
Gez. Ratsherr Thomas Wehner f.d.R.
SPD-Ratsfraktion
Gez. Ratsherr Lutz Oschmann f.d.R.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Gez. Ratsherr Marcel Schmidt f.d.R.
SSW-Ratsfraktion
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