11.06.15 –
„Unser wichtigstes Anliegen ist deshalb die gesellschaftliche Herausforderung, allen Menschen in Kiel, die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine Lebensgestaltung in einer barrierefrei gestalteten Stadt zu ermöglichen. Dies ist unser Ziel und gesellschaftliche Herausforderung zugleich: eine am Leitziel der Inklusion orientierte Gesellschaft, eine Stadt ohne Barrieren.“
„Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe an der Nutzung des öffentlichen Verkehrssystems.“
Begründung:
Die Wiederherstellung von Mobilität von Menschen mit E-Scootern im ÖPNV erfordert eine Kraftanstrengung, an der viele Beteiligte mitzuwirken haben. Verkehrsunternehmen, Hersteller von E-Scootern und von Bussen, Bahnen und Schiffen, Versicherungswirtschaft und Gesetzgeber müssen schnellstmöglich gemeinsam an einer Lösung arbeiten. Es genügt nicht, lediglich auf die Verpflichtungen des jeweils anderen hinzuweisen.
In Kiel ist es durch konstruktives Zusammenwirken von KVG und Verwaltung gelungen, binnen kurzer Zeit ein Rufbus-System einzuführen, welches die Mitnahme von E-Scootern ermöglicht. Die Einrichtung dieses Sondersystems wirkt aber nicht inklusiv und widerspricht dem Leitbild der „gleichberechtigte(n) Teilhabe an der Nutzung des öffentlichen Verkehrssystems“. Für die Nutzerinnen und Nutzer ist weniger Spontaneität als im Regelbussystem möglich. Daher muss weiter nachhaltig das Ziel verfolgt werden, das ganz normale Busfahren wieder zu ermöglichen.
gez. Ratsherr Thomas Wehner f.d.R.
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Lutz Oschmann f.d.R.
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. Ratsherr Marcel Schmidt f.d.R.
SSW-Ratsfraktion
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