E-Scooter

11.06.15 – von Lutz Oschmann –

  1. Die Ratsversammlung bekennt sich ausdrücklich zu ihrem Beschluss: „Leitbild und örtliche Teilhabeplanung“ vom 09.06.2011 und bekräftigt die in ihr getroffenen generellen Aussagen zur Teilhabe und zur Mobilität im ÖPNV:

 

„Unser wichtigstes Anliegen ist deshalb die gesellschaftliche Herausforderung, allen Menschen in Kiel, die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine Lebensgestaltung in einer barrierefrei gestalteten Stadt zu ermöglichen. Dies ist unser Ziel und gesellschaftliche Herausforderung zugleich: eine am Leitziel der Inklusion orientierte Gesellschaft, eine Stadt ohne Barrieren.“

„Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe an der Nutzung des öffentlichen Verkehrssystems.“

 

  1. Die Ratsversammlung begrüßt, dass die KVG eine Zwischenlösung für die mobilitätseingeschränkten Menschen, die auf E-Scooter angewiesen sind, mit einem Rufbussystem eingeführt hat.

 

  1. „Die Ratsversammlung sieht die Krankenkassen in der Pflicht, die mobilitätseingeschränkten Patientinnen und Patienten mit derartigen Hilfsmitteln auszustatten, die ihnen eine umfangreiche Mobilität ermöglichen. Dazu gehört, dass Hilfsmittel gewählt werden, die eine Mitnahme im ÖPNV ermöglichen, schließlich werden die Hilfsmittel auch am Zielort benötigt.

 

  1. Die Ratsversammlung begrüßt die bislang erfolgten Maßnahmen des EBK und der KVG, die Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr in Kiel zu verbessern (siehe Drs. 0297/2015).

 

  1. Die Ratsversammlung fordert den Gesetzgeber in Abstimmung mit den Krankenkassen und Ärzteverbänden auf, eine bundesweit einheitliche Regelung für die Beförderung von Hilfsmitteln für mobilitätseingeschränkte Menschen zu erstellen.

 

  1. Die Ratsversammlung fordert die Hersteller von E-Scootern auf, endlich bustransporttaugliche E-Scooter anzubieten, die über eine ausreichende Standfestigkeit, wie z.B. die gängigen E-Rollstühle, verfügen.

 

 

Begründung:

Die Wiederherstellung von Mobilität von Menschen mit E-Scootern im ÖPNV erfordert eine Kraftanstrengung, an der viele Beteiligte mitzuwirken haben. Verkehrsunternehmen, Hersteller von E-Scootern und von Bussen, Bahnen und Schiffen, Versicherungswirtschaft und Gesetzgeber müssen schnellstmöglich gemeinsam an einer Lösung arbeiten. Es genügt nicht, lediglich auf die Verpflichtungen des jeweils anderen hinzuweisen.

In Kiel ist es durch konstruktives Zusammenwirken von KVG und Verwaltung gelungen, binnen kurzer Zeit ein Rufbus-System einzuführen, welches die Mitnahme von E-Scootern ermöglicht. Die Einrichtung dieses Sondersystems wirkt aber nicht inklusiv und widerspricht dem Leitbild der „gleichberechtigte(n) Teilhabe an der Nutzung des öffentlichen Verkehrssystems“. Für die Nutzerinnen und Nutzer ist weniger Spontaneität als im Regelbussystem möglich. Daher muss weiter nachhaltig das Ziel verfolgt werden, das ganz normale Busfahren wieder zu ermöglichen.

 

 

gez. Ratsherr Thomas Wehner                     f.d.R.

SPD-Ratsfraktion

 

gez. Ratsherr Lutz Oschmann                      f.d.R.

Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

gez. Ratsherr Marcel Schmidt                      f.d.R.

SSW-Ratsfraktion

 

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