Unterstützung für Diensträder

ArbeitnehmerInnen, die ein Dienstrad auch privat nutzen, müssen 1% des Neuwertes versteuern und können im Gegenzug für den Weg zur Arbeit eine Entfernungspauschale von 0,30 € steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Wir wollen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe  diese Möglichkeit nutzen können

09.09.15 – von Lutz Oschmann –

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