Anpassung der Hundesteuersatzung

Zum Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Finanzausschuss, die Hundesteuerverordnung sozialverträglich zu gestalten erklären die finanzpolitischen Sprecher Falk Stadelmann (SPD) und Dagmar Hirdes (GRÜNE):

10.01.12 – von Dagmar Hirdes –

„Das Tierheim Uhlenkrog  platzt bekanntermaßen aus allen Nähten. Um die Anmietung weiterer Flächen und Käfige zu vermeiden, soll mit unserer Initiative der Anreiz, einen Hund aus dem Tierheim zu übernehmen, weiter erhöht werden. Dies bisherige Regelung, nach der eine Befreiung der Hundesteuer für 12 Monate gilt, soll auf 24 Monate erweitert werden.

Zugleich wollen wir erreichen, dass Familien, die auf Transferleistungen angewiesen sind, nicht gezwungen werden, auf ihren Hund zu verzichten und ihn möglicherweise dem Tierheim übergeben müssen. Darum wollen wir für Inhaber/innen des „Kiel-Passes“ die Hundesteuer auf Antrag auf ein Drittel reduzieren. Gerade Familien mit Kindern, die unverschuldet in den ALG II – Bezug geraten, sollen nicht auf ihr vierbeiniges Familienmitglied verzichten müssen. Gleichzeitig erhoffen wir uns  auf diese Weise eine weitere Entlastung für das Tierheim, wenn die Neuzugänge auf diese Weise verringert werden.“

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