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17.12.09 –
„Es wird allerhöchste Zeit, dass endlich eine praktikable Lösung für die zukünftige Trägerschaft der Jobcenter gefunden wird. Kommunale Aufgaben, etwa Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung, soziale Begleitmaßnahmen wie z.B. Schulden- und Suchtberatung und Bundesaufgaben, also die Auszahlung von Arbeitslosengeld II und Vermittlung in den Arbeitsmarkt dürfen nicht getrennt angeboten werden. Die Leistungserbringung aus einer Hand ist im Interesse der Erwerbslosen und muss weitgehend erhalten bleiben.
Der im Februar 2009 mit den Ländern gefundene Kompromiss der verfassungsrechtlichen Absicherung des Modells der Arbeitsgemeinschaft und des Optionsmodells muss weiterverfolgt werden. Wir fordern im Zuge der Neuordnung der Jobcenter die Stärkung der regionalen Arbeitsmarktpolitik und eine individuelle, passgenaue Betreuung.
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP sieht eine getrennte Aufgabenwahrnehmung in der Qualifizierung und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen vor, die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.12.07 ab dem Jahr 2010 vollzogen werden müsste. Die bisher gut funktionierende Kooperation in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften soll demnach bis Ende 2010 unterbunden werden.
In diesem Zusammenhang begrüßen wir den Beschluss der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder vom 26. November, den bestehenden Status der Jobcenter durch eine Verfassungsänderung zu sichern, um der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Kommunen auch in Zukunft die gemeinsame Betreuung von Langzeitarbeitslosen zu ermöglichen."
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