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13.11.15 –
Die Ratsfraktion der Kieler Grünen listet auf, welches Geld bei ihnen und in der Fraktion ankommt. Dabei geht es auch um die Aufsichts- und Verwaltungsräte.
Dazu Lydia Rudow, Fraktionsvorsitzende der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Transparenz ist eine zentrale Forderung von uns Grünen. Das bezieht sich nicht nur auf die politische Entscheidungsfindung, sondern auch auf unsere eigene politische Kultur. Bei uns sind Fraktionssitzungen öffentlich und Gäste stets willkommen. Die Information hört auch nicht auf, wenn es darum geht, was Ratsmitglieder für ihr Mandat erhalten. Die Rathausfraktion veröffentlicht jetzt alle Angaben auf ihrer Internetseite www.gruene-kiel.de. Da geht es auch darum, was Aufsichtsräte erhalten und wie die Geschäftsstelle der Fraktion finanziert wird.“
Zugleich wollen wir deutlich machen, welcher Aufwand von einem Ratsmitglied erwartet wird, wenn sie/er die Aufgabe wirklich ernst nimmt. Darum haben wir zugleich exemplarisch einen wöchentlichen Tätigkeitsbericht unserer Fraktionsvorsitzenden Lydia Rudow veröffentlicht.“
Entschädigung der Ratsmitglieder und Finanzierung der Fraktionsgeschäftsstelle
Stand: November 2015
Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder
Mitglied der Kieler Ratsversammlung zu sein ist ein Ehrenamt, das neben dem eigentlichen Beruf oder Studium ausgeübt wird. Jedes Mitglied der Ratsversammlung erhält hierfür aktuell eine monatliche Aufwandsentschädigung von 361,- € sowie eine monatliche Fahrtkostenpauschale von 30,- €.
Eine Fraktion wählt aus ihrem Kreis eine*n Fraktionsvorsitzende*n, die/der eine Entschädigung von 400,- € erhält.
Mitglieder des Hauptausschusses erhalten eine Entschädigung in Höhe von monatlich 330,- €.
Die 2. stellv. Stadtpräsident*in erhält 137 € monatlich, wovon im wesentlichen Ausgaben für Geschenke und Spenden an Vereine, die besucht werden, beglichen werden.
Die Vorsitzenden der Ortsbeiräte erhalten eine Aufwandsentschädigung von monatlich zwischen 114,- € und 228,-, € je nach Größe des Stadtteils.
Es gibt weitere Aufwandsentschädigungen, etwa für die Vorsitzenden der Beiräte, (zwischen 58,- € und 132,- €), die aber derzeit nicht von unserer Fraktion gestellt werden.
Abgesehen von einem Steuerfreibetrag müssen alle Beträge von den einzelnen Ratsmitgliedern versteuert werden.
Sitzungsgeld
Mitglieder in Ausschüssen, stellvertretende Ausschussmitglieder im Vertretungsfall, Mitglieder der Ortsbeiräte und sonstiger Beiräte, die nicht Ratsmitglieder sind, erhalten für die jeweiligen Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 31,- € , sowie eine Fahrtkostenpauschale von jeweils 5,- € . Dieses Sitzungsgeld erhalten Ratsmitglieder dann, wenn sie Vorsitzende*r eines Ausschusses oder Beirates sind, sowie die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses im Vertretungsfall.
Für Fraktionssitzungen erhält die Ratsfraktion einen Pauschalbetrag von 1000,- € pro Jahr, der an die Teilnehmenden von Fraktionssitzungen ausgezahlt wird, die nicht Ratsmitglied, aber bürgerliche Ausschussmitglieder sind.
Entschädigung
Wenn die Ratsversammlungen, Ausschusssitzungen oder sonstige Termine, die ein Ratsmitglied oder ehrenamtlich tätige Bürger*innen wahrzunehmen haben, während der Arbeitszeit anfallen, wird eine Entschädigung ausgezahlt, wenn entsprechende Einzelnachweise vorgelegt werden. Allerdings sind die Betroffenen aufgefordert, im Rahmen von flexiblen Arbeitszeiten möglichst dafür zu sorgen, dass es zu keinem Ausfall kommt.
Die Entschädigung darf den Stundensatz von 27,50 € nicht überschreiten, die Abwesenheit vom Haushalt wird mit 11,- € entschädigt.
Finanzierung der Fraktion und des Personals
Die Fraktion erhält von der Stadt Kiel als Zuwendung monatlich 810,- € zum Unterhalt ihrer Geschäftsstelle. Für die Einstellung von Personal erhält die Fraktion momentan den Betrag einer Vollzeitstelle in der Entgeltgruppe 12 und einer Vollzeitstelle in der Entgeltgruppe 9 des TVöD.
Entschädigungen bei Beteiligungsunternehmen der Stadt Kiel
Die Stadt Kiel ist an vielen Unternehmen, Zweckverbänden und Vereinen beteiligt oder die alleinige Eigentümerin. In die Verwaltungs- und Aufsichtsräte dieser Beteiligungen entsendet die Stadt Vertreter*innen, in aller Regel aus der Mitte der Ratsversammlung.
Hier werden lediglich die Entschädigungen und Sitzungsgelder aufgeführt, die an Mitglieder der grünen Ratsfraktion gehen, weil wir dort mit Sitz und Stimme vertreten sind.
Unternehmen Entschädigung
Aufsichtsrat Zentrum für maritime Technologie und Seefischmarkt
ZTS Grundstücksverwaltung GmbH 25 € je Sitzung
Aufsichtsrat Müllverbrennung Kiel
Verwaltungsgesellschaft mbH 1.329,36 € pro Jahr
Aufsichtsrat Schlepp- und
Fährgesellschaft Kiel mbH (SFK) 1.200 € pro Jahr
Aufsichtsrat Seehafen Kiel Verwaltungs GmbH 100 € pro Monat, der/die Vorsitzende 200,- €
Aufsichtsrat Kieler Verkehrsgesellschaft mbH 1.200 € pro Jahr
Aufsichtsrat Städtisches Krankenhaus GmbH 100 € pro Sitzung
Verwaltungsrat Förde-Sparkasse 600 € pro Monat
Verbandversammlung Fördesparkasse 12 € pro Monat
In den übrigen Aufsichts- und Verwaltungsräten, in denen wir vertreten sind, werden keine Entschädigungen oder Sitzungsgelder gezahlt:
Die Aufwandsentschädigungen müssen versteuert werden, ungeklärt ist, inwieweit für die Verwaltungsratstätigkeit bei der Förde-Sparkasse auch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Abführung an den Stadtverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grüne Ratsmitglieder sollen von ihrer Aufwandentschädigung einen gewissen Anteil an den Kreisverband als Spende abführen. Mitglieder, die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kiel in Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten vertreten, sollen von der ihnen zustehenden Vergütungen bzw. Entschädigungen 50% an den Kreisverband spenden. Die Aufwandsentschädigungen bei Mitgliedschaft im Hauptausschuss, Fraktionsvorsitz und Stadtpräsidentschaft sollen zu 50% gespendet werden.
Alle Ratsmitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kiel sollen von ihrer Aufwandsentschädigung nach §2 Abs.1 der Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 17. Juni 2009 30% an den Kreisverband Kiel spenden. Ratsmitglieder mit einem zu betreuenden Kind unter 12 Jahren spenden von ihrer Aufwandsentschädigung nach §2 Abs.1 20%, mit zwei zu betreuenden Kindern unter 12 Jahren 10%. Ratsmitglieder mit 3 oder mehr zu betreuenden Kindern unter 12 Jahren behalten die volle Aufwandsentschädigung.
PM_13_11_2015_gruenelegenoffenwassieerhalten.pdf
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