14.05.09 –
"SPD und GRÜNE wollen sicherstellen, dass mit der künftigen Regelung der Mietobergrenzen Umzüge auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Mit einem umfangreichen Änderungsantrag soll insbesondere vermieden werden, dass immer mehr Menschen aus ihren Stadtteilen wegziehen müssen. Das Prinzip soll sein: Höhere Mieten werden in den Sozialräumen als angemessen akzeptiert, wo die Konzentration von Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug gering ist und das Mietniveau in der Regel höher. Bremen oder Hamburg haben mit dieser Lösung gute Erfahrungen gemacht.
Darüber hinaus legen wir in unserem Antrag fest, wann wir individuelle Härtefallgründe akzeptieren wollen. Schon in der alten Richtlinie haben wir damit begonnen, wir greifen das auf und erweitern sie. So soll in begründeten Einzelfällen künftig ein Umzug ausgeschlossen werden können, z.B. bei Schwerbehinderten oder kranken Menschen oder bei Kindern bis zum schulpflichtigen Alter.
Es ist nicht unsere Absicht, die die Richtlinie so zu gestalten, das wir im Grunde genommen jeden in seiner Wohnung belassen! Wenn wir die Mietobergrenzen zu stark erhöhen, entsteht die Gefahr, dass die Mieten auf dem gesamten Wohnungsmarkt weiter steigen.
Das träfe dann auch die Rentner und Geringverdiener, die kein ALG II und keine Sicherung für die Mietkosten haben. Wir sind sicher, mit der Beschlussvorlage der Verwaltung und mit unserem Änderungsantrag einen guten Weg gefunden haben, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Falls sich aber herausstellen sollte, dass wir nicht beabsichtigte Nebenwirkungen provozieren, werden wir nachjustieren. Darum beantragen wir zugleich, dass auch weiterhin evaluiert wird, welche Effekte die neue Richtlinie auf dem Kieler Wohnungsmarkt hat."
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