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07.05.09 –
Zur vorgesehenen Rekommunalisierung der Müllabfuhr in Kiel erklären der abfallpolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion, Ratsherr Falk Stadelmann, der abfallpolitische Sprecher der Ratsfraktion von BÜNDNIS’90/DIE GRÜNEN, Ratsherr Lutz Oschmann, und Ratsfrau Antje Danker (SSW):
„Die Müllabfuhr in Kiel soll ab dem 01.01.2012 wieder ausschließlich vom städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb (ABK) erledigt werden. So haben es SPD und BÜNDNIS’90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit dem SSW bereits im Kooperationsvertrag „Die Stadt gestalten" vom 16. Juli 2008 festgelegt. Aufgrund eines noch gültigen Vertrages wird bis dahin ein Drittel der Restabfallbehälter („graue Tonnen") und der Altpapierbehälter („blaue Tonnen") aus privaten Haushalten in Kiel vom ABK geleert. Die restlichen zwei Drittel leert ein privates Entsorgungsunternehmen im Auftrag der Stadt, das dafür ein jährliches Entgelt erhält.
Die Müllabfuhr ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Zweck der kommunalen Daseinsvorsorge ist es, den Bürgerinnen und Bürgern ein möglichst gutes Angebot an Dienstleistungen und öffentlichen Gütern bieten zu können und der Wirtschaft eine gute Infrastruktur bereitzustellen – und zwar zu vertretbaren finanziellen Konditionen. Zugleich ist es wichtig, dieses Angebot dauerhaft und nachhaltig anbieten zu können – und nicht nur dann, wenn die jeweiligen Marktbedingungen attraktive Gewinne zu versprechen scheinen.
Der ABK ist ein moderner und wirtschaftlich arbeitender öffentlicher Betrieb, der schon heute in Kiel die Abfälle trotz steigender Personal- und Energiekosten zu günstigen Gebühren für die Kielerinnen und Kieler sammelt. Aus diesem Grund ist er sehr gut in der Lage, in Zukunft die gesamte Müllabfuhr in unserer Stadt zu übernehmen.
Für eine erneute Ausschreibung der (teilweisen) Müllabfuhr besteht kein Anlass: Private Entsorger verfügen nicht über ein dringend benötigtes, größeres know-how in der Müllabfuhr als der städtische Abfallwirtschaftsbetrieb, dass ihre Einschaltung erforderlich machen würde. Auch eine Gebührenerhöhung durch die Rekommunalisierung ist nicht zu erwarten: Dies zeigen nicht nur die Gebührensenkungen des ABK und seine guten Jahresergebnisse in den vergangenen Jahren. Höheren Lohnkosten des öffentlichen Betriebes stehen schließlich die Umsatzsteuerpflicht und die notwendigen Gewinnmargen der privaten Entsorger gegenüber, die selbst niedrigere Löhne im privaten Entsorgungsgewerbe nicht auffangen können.
Der ABK würde von einer Rekommunalisierung sogar profitieren: Es würde zusätzliches Personal eingestellt werden (vor allem jene, die bei dem ehemals beauftragten Entsorgungsunternehmen entlassen werden, weil der städtische Auftrag nicht erneut ausgeschrieben wird) und den Altersdurchschnitt der derzeit beim ABK Beschäftigten verjüngen. Die Werkstatt des ABK würde effizienter ausgelastet. Unnötige Doppelkosten bei städtischem Betrieb und beauftragtem privatem Entsorger für Betriebsgrundstücke, Einsatzleitungen und Reservefahrzeuge könnten vermieden werden.
Nach dem Ende der Laufzeit des jetzigen Vertrages mit dem gegenwärtig beauftragten privaten Entsorger muss am folgenden Tag und danach ein reibungsloser Übergang bei der Mülltonnenleerung gewährleistet sein. Dafür müssen zusätzliche Fahrzeuge und Ausrüstung beschafft werden. Das geht nur über öffentliche Vergabeverfahren, die Zeit beanspruchen. Auch müssen die Einstellung von zusätzlichem Personal organisiert und die Betriebsstätten umgerüstet werden. Dies wird bei sorgfältiger, eine Gebührensteigerung vermeidende Planung mindestens zwei Jahre oder mehr dauern. Je früher die Grundsatzentscheidung getroffen wird, desto gründlicher und reibungsloser kann der Übergang von der teilprivatisierten in eine rein städtische Müllabfuhr vollzogen werden. Aus diesem Grund werden SPD, BÜNDNIS’90/DIE GRÜNEN und SSW gemeinsam die Vorbereitung der Rekommunalisierung der Müllabfuhr in Kiel in der Sitzung der Ratsversammlung im Mai 2009 beantragen.
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