OVG-Ohrfeige für Gleichstellungsgegner

Als einen „wichtigen Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung“ hat die grüne Fraktionsvorsitzende Lydia Rudow eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) eingeordnet: Das OVG bestätigte am Mittwoch, 6. Dezember 2017, dass das landesrechtliche Gleichstellungsgebot auch für die Besetzung von Aufsichtsräten in städtischen Gesellschaften gelte. Noch im Juli hatte die Kieler Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hauptausschuss beantragt, den Aufsichtsrat der Kieler Verkehrsgesellschaft mit mindestens 40 Prozent Frauen zu besetzen. SPD, CDU und FDP hatten das damals abgelehnt, nur Die Linke votierte mit den Grünen. „Das Schleswiger Urteil...

07.12.17 – von Lydia Rudow –

Als einen „wichtigen Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung“ hat die grüne Fraktionsvorsitzende Lydia Rudow eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) eingeordnet: Das OVG bestätigte am Mittwoch, 6. Dezember 2017, dass das landesrechtliche Gleichstellungsgebot auch für die Besetzung von Aufsichtsräten in städtischen Gesellschaften gelte.

Noch im Juli hatte die Kieler Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hauptausschuss beantragt, den Aufsichtsrat der Kieler Verkehrsgesellschaft mit mindestens 40 Prozent Frauen zu besetzen. SPD, CDU und FDP hatten das damals abgelehnt, nur Die Linke votierte mit den Grünen. „Das Schleswiger Urteil ist eine ziemliche Ohrfeige für all diejenigen, die gegen eine Erhöhung der Frauenquote gestimmt haben“, sagt die grüne Fraktionsvorsitzende Lydia Rudow. Und: „Es wurde eindeutig bestätigt, dass die Besetzung von Gremien privatrechtlich organisierter Gesellschaften wie der KVG dem gesetzlich festgeschriebenen Gebot paritätischer Besetzung unterliegen.“

Für die grüne Ratsfraktion stelle sich nun die Frage, ob der Beschluss des Hauptausschuss vom 12. Juli diesen Jahres wirklich rechtskräftig ist. „Dieses Urteil sehen wir als Bestätigung und als Aufforderung, Aufsichtsgremien städtischer Gesellschaften endlich paritätisch zu besetzen“, erklärt Lydia Rudow.

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