Sozialausschuss fordert: Bundesverfassungsgerichtsurteil schnell für die kommenden Wahlen umsetzen!

Menschen mit Behinderung, die unter einer gesetzlichen Betreuung in allen Angelegenheiten stehen, dürfen derzeit in Deutschland nicht an allen Wahlen teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat die geltende Regelung gekippt. Künftig dürfen betreute Menschen nicht mehr von Wahlen ausgeschlossen werden.

12.03.19 – von Verena Heimann –

Menschen mit Behinderung, die unter einer gesetzlichen Betreuung in allen Angelegenheiten stehen, dürfen derzeit in Deutschland nicht an allen Wahlen teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat die geltende Regelung gekippt. Künftig dürfen betreute Menschen nicht mehr von Wahlen ausgeschlossen werden.

Der Sozialausschuss hat dies aufgegriffen und die Stadtverwaltung aufgefordert, sich schon für die Europawahl im Mai mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass rundum betreute Menschen ihre Stimme abgeben dürfen. Jeder Mensch kann Texte in leichter Sprache besser verstehen, daher ist es wichtig, dass alle Wahlprogramme, Informationsangebote, relevanten Broschüren und Formulare in Leichter Sprache verfügbar sind.

Die sozialpolitische Sprecherin Anna-Lena Walczak (SPD), Verena Heimann (Bündnis 90/Die Grünen) und Ralf Meinke (FDP) freuen sich, dass zur Oberbürgermeister*innenwahl im Oktober schon jetzt alle Kieler*innen selbstverständlich mitentscheiden dürfen: „Das Wahlrecht für alle ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Alle Menschen, die in Kiel leben, sollen auch die Politik dieser Stadt, des Landes und Europas mitgestalten können und entscheiden, wer sie vertritt.“ Schleswig-Holstein ist eines der wenigen Bundesländer, das auch schon jetzt Menschen, die unter einer Betreuung in allen Angelegenheiten stehen, nicht vom Wahlrecht ausschließt.

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Fraktion Presse | Soziales, Wohnen und Gesundheit

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