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29.03.18 –
Die Fraktionen von SPD, Grünen und SSW wollen mehr Sicherheit für Erbbaupächter schaffen. Sie legen dazu einen Antrag zur Ratsversammlung am 19. April vor. Der Vorsitzende des Siedlerbeirats Rüdiger Karschau (SPD), der baupolitische Sprecher Arne Langniß (Grüne) und der Fraktionsvorsitzende Marcel Schmidt (SSW) erklären:
„Unser Ziel ist, die zu zahlenden Erbbauzinsen bei auslaufenden Erbbaurechtsverträgen auf lange Zeit zu stabilisieren. Wir schlagen deshalb eine Neuregelung vor, die Sicherheit für die Pächterinnen und Pächter herbeiführt. Wir sind uns der sozialen Verantwortung für die Erbbauberechtigten, insbesondere Älteren und Familien mit Kindern gegenüber, und der Verantwortung für die gesamte Stadt bewusst und legen nun eine entsprechende Regelung vor.
Uns ist wichtig, dass mit unserem Vorschlag die soziale Zielrichtung des Erbbaurechts gewahrt bleibt: Menschen mit wenig Eigenkapital ermöglichen wir den Erwerb von Hauseigentum. Dadurch fördern wir die Vermögensbildung von Gering- und Durchschnittsverdienern und schaffen und sichern bezahlbaren Wohnraum.
Durch eine Staffelung der jährlich zu zahlenden Erbbauzinsen ermöglichen wir für diejenigen, die ihre auslaufenden Verträge verlängern, einen finanziell verträglichen, langfristigen Übergang trotz gestiegener Grundstückswerte. Gerade für ältere Pächter ist das langsame Aufwachsen über Jahrzehnte eine besondere Entlastung.
Als Ergebnis intensiver Gespräche zwischen unseren Fraktionen und der Stadtverwaltung enthält unser Antrag an die Ratsversammlung im Einzelnen die folgenden wesentlichen Eckpunkte:
Erstens: Die jährlich zu zahlenden Erbbauzinsen werden so gestaffelt, dass im Zeitraum von 0-10 Jahren 1,5 Prozent, im Zeitraum von 10-20 Jahren 2 Prozent, im Zeitraum von 20-25 Jahren 2,5 Prozent, im Zeitraum von 25-30 Jahren 3 Prozent und im Zeitraum von 30-40 Jahren 4 Prozent erhoben werden. Diese Staffelung bedeutet, dass in den ersten 25 Jahren der Zinssatz auf durchschnittlich 1,9 Prozent jährlich festgelegt wird. Erst danach wird der Erbbauzins ansteigen.
Zweitens: Der Erbbauzins wird künftig auf eine Baufläche von maximal 500 Quadratmeter berechnet. Darüber hinausgehende Flächen werden als Gartenland mit einem Wert von 26 Euro pro Quadratmeter kalkuliert. Für die Bauflächen wird der von den Sachverständigen ermittelte Bodenrichtwert der Stadt Kiel genommen.
Drittens: Der Erbbauzins wird weiterhin auf Antrag um die Hälfte reduziert, wenn ein entsprechender Wohnberechtigungsschein vorgelegt wird.
Mit diesem Vorschlag sichern wir die soziale Zielrichtung des Erbbaurechts und werden unserer Verantwortung für die Pächterinnen und Pächter gerecht. Wir sind zuversichtlich, dass die große Mehrheit der Ratsversammlung unserem Vorschlag folgen wird.“
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