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30.05.12 –
„Auf Antrag von SPD, Grünen und SSW hat die Ratsversammlung vor wenigen Wochen die Verwaltung mit einer Prüfung beauftragt, welche Angebote auf der diesjährigen ‚Kieler Woche' kostenfrei sein werden und für welche Eintritt zu zahlen ist. Hintergrund war die Ankündigung eines privaten Konzertveranstalters, auf ihm überlassenen – überwiegend im Privatbesitz befindlichen – Flächen an der Hörn erstmalig fünf Euro Eintritt nehmen zu wollen. Jetzt liegt das Ergebnis der Prüfung vor: Die ‚Kieler Woche' ist nach wie vor ein Volks- und Familienfest nach dem Motto ‚umsonst, draußen und für alle‘. Nur zwei Veranstaltungen kosten Geld (neben Backfisch, Getränken und Karussell): Erstens die Eintrittskarten für das schon seit einigen Jahren auf der Krusenkoppel stattfindende Kieler-Woche-Festival ‚Gewaltig leise‘, und zweitens eben erstmalig die Eintrittskarten für Konzerte an der Hörn. Alle übrigen Veranstaltungen, z.B. die Konzerte auf der Rathaus- oder der NDR-Bühne, sind nach Prüfung der Stadtverwaltung kostenfrei. Und das ist auch gut so.
Aus der Überlegung eines Einzelnen, für die Veranstaltung von Konzerten Eintritt nehmen zu wollen, soll keine schleichende Entwicklung werden. SPD, Grüne und SSW wollen deshalb gemeinsam mit den Kielerinnen und Kielern unsere ‚Kieler Woche' weiterentwickeln und haben die Verwaltung beauftragt, einen neuen Prozess der Beteiligung der Kieler Bürgerinnen und Bürger an der Vorbereitung und Durchführung dieser Großveranstaltung zu planen. Insbesondere soll dieser Prozess dazu genutzt werden, zusätzliche Impulse für die Gestaltung der ‚Kieler Wochen‘ zu gewinnen, Bewahrenswertes zu bewahren oder wiederzuentdecken und neue, attraktive Ideen zu integrieren. Dabei ist ein intensiver Austausch mit den zuständigen Stellen der Landeshauptstadt Kiel, ihren Gesellschaften, den Premium-Partnern und den privaten Betreibern von Veranstaltungen auf überlassenen Flächen (z.B. Konzertveranstalter) anzustreben. Einen Konzeptvorschlag für diesen Beteiligungsprozess soll die Verwaltung zur Sitzung des Hauptausschusses am 12.09.2012 vorlegen.“
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