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Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes initiierte und von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Instrument „eg-check“ (Entgeltgleichheits-Check) zur Prüfung der Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen in der Kieler Stadtverwaltung angewendet werden kann, um mögliche betrieblich feststellbare Ungleichbehandlung beim Arbeitsentgelt zu erkennen. Insbesondere soll dieses Instrument auf ausgeübte ungelernte Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich (z.B. Reinigungskräfte, Küchenhilfe) angewandt werden. Die Verwaltung wird gebeten, dem Innen- und Umweltausschuss über das Ergebnis zeitnah zu berichten.
Begründung:
In dem Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten vom 01.01.2015 - 31.12.2015 (Drs. 0538/2016) wird darauf hingewiesen, dass in den unteren Lohngruppen Frauen deutlich überrepräsentiert sind.
Auf Seite 8 des Berichts heißt es: „Im einfachen Dienst sind ausschließlich Tarifbeschäftigte tätig. Hier sind Frauen in den niedrigeren Einkommensebenen noch deutlicher überrepräsentiert, als im mittleren, gehobenen und höheren Dienst. So sind in der EG1 Frauen zu 100% und in der EG2 zu 91,72% vertreten, in den Entgeltgruppen 2Ü bis 4 sinkt der Frauenanteil kontinuierlich und beträgt jeweils unter 50%. Mehr noch als im mittleren und gehobenen Dienst werden hier die auch im öffentlichen Dienst vorhandenen Ansätze zur Entgeltungleichheit deutlich, da überwiegend von Frauen ausgeübte ungelernte Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich (z.B. Reinigungskräfte, Küchenhilfe) trotz stetig wachsender Ansprüche an die Tätigkeit generell geringer bewertet werden als die überwiegend von Männern ausgeübten ungelernten Tätigkeiten in handwerklichen Bereichen.“
Auf Seite 10: „Mit Blick auf die Zukunft wird auch die geplante Ausschreibung von Reinigungskräften in der EG 1 mit Sorge betrachtet. Auch diese Bezahlung ist nicht angemessen. Das Referat für Gleichstellung wird daher weiterhin alle Stellenbeschreibungen und -bewertungen einer kritischen Betrachtung unterziehen.“
Im öffentlichen Dienst gilt zwar die Regel: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Aber das führt nicht automatisch zur Entgeltgleichheit. Um dieses Ziel zu erreichen, muss gleiche und gleichwertige Arbeit auch gleich entlohnt werden. Häufig werden typische Frauenberufe schlechter bewertet und sind niedriger eingruppiert als die von Männern ausgeübten Beschäftigungen.
Mit dem Instrument „Entgeltgleichheit mit eg-check.de prüfen“ (http://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_214.pdf) können bislang unerkannte, vielleicht auch unbewusste diskriminierende Systeme der Arbeitsbewertung erkannt werden. Es kann helfen, geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung zu entdecken.
Laut § 51 des Mitbestimmungsgesetzes ist die Eingruppierung Angelegenheit der Dienststelle und Personalräte. Mit dem Instrument „eg-check“ kann die Bemessung der Eingruppierung für die Dienstelle möglicherweise unterstützt werden. Dabei ist die Autonomie von Dienststelle und Personalräten ausdrücklich respektiert.
gez. Ratsherr Falk Stadelmann
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsfrau Dagmar Hirdes
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. Ratsherr Marcel Schmidt
SSW-Ratsfraktion
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