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Für die Vorsitzende der Kieler Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der am Donnerstag, 18. Januar 2018, von einer SPD/CDU-Mehrheit beschlossene Antrag „Klare Regeln für Quoten in Aufsichtsräten“ überflüssig: „Wer die Gleichstellung wirklich ernst nimmt, gründet nicht einen neuen Arbeitskreis, sondern macht sich endlich an die Umsetzung“, sagt Lydia Rudow.
Für Lydia Rudow ist die Gleichstellungspolitik von SPD und CDU wenig glaubwürdig: Schon im Juli stimmten diese im Hauptausschuss gegen eine Erhöhung der Frauenquote von 30 auf 40 Prozent im Aufsichtsrat der Kieler Verkehrsgesellschaft. Spätestens mit dem Urteil (Az.: 3 LB 11/17) des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig vom Dezember vergangenen Jahres sei eindeutig entschieden, dass das landesrechtliche Gleichstellungsgebot auch von einer Gemeinde- oder Stadtvertretung zu beachten sei, wenn sie Vertreter in Gremien privatrechtlich organisierter Gesellschaften entsendet. Die grüne Fraktionsvorsitzende: „Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für die Gleichstellung.“
„Die Fakten liegen alle auf dem Tisch – eine Darstellung durch die Verwaltung für die aus dem Urteil resultierenden Konsequenzen für das Nominierungsrecht der Ratsversammlung reicht völlig aus“, ist Lydia Rudow überzeugt. Stattdessen wollten die großen Fraktionen wichtige Entscheidungen auf die Zeit nach der Kommunalwahl verschieben. Jetzt räche sich, dass die anderen Parteien zu wenig Mühe darauf verwandt hätten, bei ihrer Wahlaufstellung Frauen für die Kommunalpolitik zu begeistern. Und: „Die Schuld dafür liegt nicht beim Wahlrecht. Neben quotierten Listen gehört dazu auch, dass die aussichtsreichen Wahlkreise paritätisch besetzt werden, um mehr Frauen in die Ratsversammlung zu bringen.“
Wenn die anderen Fraktionen der Ratsversammlung die Befürchtung äußern, ihre weiblichen Mitglieder „zu überfordern“ bei einer quotierten Besetzung der Aufsichtsratsmandate, bliebe ja für die meisten Gremien immer noch die Chance, Frauen zu nominieren, die nicht der Ratsversammlung angehören. Und um den Einfluss der Ratsversammlung auf das Stimmverhalten müsse sich ja niemand sorgen. „Die von der Ratsversammlung entsandten Aufsichtsräte werden in allen wichtigen Fragen durch Beschluss einer Mehrheit zum entsprechenden Abstimmungsverhalten verpflichtet“, so Lydia Rudow weiter.
Diese Tatsache öffne auch die Tür dafür, die Mehrheitsverhältnisse der Ratsversammlung nicht in jedem Aufsichtsrat spiegelbildlich abzubilden: „Auch die Vertreter*innen anderer Fraktionen sind verpflichtet gemäß den Beschlüssen der Ratsversammlung abzustimmen.“ Lydia Rudow sichert zu: „Wir Grünen werden durch unsere Besetzungsvorschläge in der künftigen Ratsversammlung dem Anspruch der paritätischen Besetzung gerecht werden.“
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