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Lassen wir unserer Fantasie freien Lauf: Da kommt Queen Elizabeth II. mit ihrem Rollys-Royce auf den Exerzierplatz gefahren und parkt dort dank der sogenannten Brötchentaste 30 Minuten kostenlos, wenn sie ihre Brötchen beim benachbarten Bio-Bäcker kauft. Oder die niederländische Königin Maxima genießt mit Gemahl Willem-Alexander und den drei Prinzessinnen beim Planschen in der Schwimmhalle Schilksee die Familienermäßigung. Die dänische Königin Margarethe II. meldet in Kiel einen Zweitwohnsitz an und spart dank des Seniorentickets 25 Prozent Fahrpreis in den Bussen der KVG.
Alles Humbug, sagen Sie? Stimmt, aber theoretisch möglich! Nicht möglich allerdings ist es, jemandem eine Ermäßigung beim Besuch Kieler Schwimmbäder zu gewähren, der sich ehrenamtlich für ältere Menschen, Flüchtlinge oder Behinderte einsetzt. Zwar hatte die Ratsversammlung im Juni beschlossen, dass Inhaber*innen der Ehrenamtskarte 50 Prozent Ermäßigung in Schwimmbädern, Museen und Büchereien bekommen sollten. Und am Donnerstag, 14. Dezember 2017, sollte das mit der neuen „Gebührensatzung für die Schwimmhallen und Sommerbäder der Landeshauptstadt Kiel“ erstmals umgesetzt werden. Doch die Verwaltung machte mit Verweis auf das Kommunalabgabengesetz des Landes diesen Plänen einen Strich durch die Rechnung.
In der Beschlussvorlage der Verwaltung heißt es, Ermäßigungen seien ausschließlich aus sozialen Gründen zulässig. Dass Sozialhilfeempfänger*innen und mithin auch Inhaber*innen des Kiel-Passes in den Genuss kommen, erscheint selbstverständlich. Warum allerdings pauschal Kinder, Schüler, Familien und Rentner profitieren sollen, bleibt rätselhaft. Denn eine Schülerin oder ein Rentner sind ja nichts zwangsläufig bedürftig und die „sozialen Gründe“ damit doch diskutabel, findet wahrscheinlich nicht nur Dagmar Hirdes von der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Dabei will die grüne Ratsfrau niemandem eine Ermäßigung wegnehmen. Sie ärgert sich, dass Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte – also Menschen, die sich unentgeltlich in Vereinen, Verbänden, Initiativen oder Kirchen engagieren – keine Ermäßigung bekommen sollen. „Die Ermäßigung der Teilhabe an städtischen Angeboten wäre eine Chance gewesen, Dank auszudrücken und das ehrenamtliche Engagement zu fördern“, sagt Dagmar Hirdes. Sie orientiert sich damit an der Stadt Flensburg, die einen ähnlichen Beschluss für ihre Museen gefasst hat – dem Kommunalabgabengesetz des Landes zum Trotz. Oder sie hätte sich an der (städtischen) Musikschule Kiel orientieren können, die Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte laut Internetseite auch 50 Prozent Ermäßigung auf viele Angebote bietet.
Doch wer Dagmar Hirdes kennt, weiß genau, dass das Wort Aufgabe nicht zu ihrem Wortschatz gehört. Spätestens, wenn die Verwaltung das im Juli in Auftrag gegebene „Konzept zur Anerkennung ehrenamtlich geleisteter Arbeit in der Landeshauptstadt Kiel“ vorlegt, wird das berechtigte Interesse, Menschen für ehrenamtliche Leistung Anerkennung zu zollen, wieder auf die Tagesordnung kommen.
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