18.11.16 –
Beschluss:
Die Ratsversammlung bittet den Oberbürgermeister, die Hundesteuersatzung nach folgenden Vorgaben an die Novellierung des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) anzupassen:
- Dem HundeG folgend soll die Erhebung einer erhöhten Steuer für gefährliche Hunde nicht mehr aufgrund einer Rasseliste erfolgen.
- Entsprechend §4 Abs. 4 HundeG wird in Kiel eine Ermäßigung der Hundesteuer vorgesehen, wenn die Halterin bzw. der Halter einen Sachkundenachweis vorlegt.
Berücksichtigung finden soll dabei:
- Die Ermäßigung muss in der Höhe grundsätzlich so festgelegt sein, dass sie nach weniger als fünf Jahren die typischen Kosten für einen Sachkundenachweis übersteigen.
- Bei den Übergangsfristen soll berücksichtigt werden, dass in der Übergangszeit genug Sachkundenachweise ausgestellt werden könnten.
- Es soll nach Möglichkeit berücksichtigt werden, dass für die Halter älterer Hunde ein Sachkundenachweis nicht möglich ist. Für sie könnte ein Bestandsschutz gelten.
- Die Ermäßigungen gemäß §7 der Hundesteuersatzung sollen bestehen bleiben. Geprüft werden soll, inwieweit auch Therapiebegleithunde in die Liste von §7 Abs. 1 Nr. b) aufgenommen werden können.
- Mit der Landesregierung sollen Gespräche aufgenommen werden, dass die Neuregelungen des HundeG zu Mindereinnahmen bei der Stadt Kiel führen können. Diese dürfen nicht berücksichtigt werden bei der Haushaltsgenehmigung und müssten vielmehr eigentlich vom Land ausgeglichen werden.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, eine entsprechend geänderte Hundesteuersatzung der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen – bei Enthaltung von Ratsherrn Regner
Ratsherr Raschke, SPD-Ratsfraktion
Ratsfrau Dr. Baum, Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ratsfrau Dr. Swoboda, SSW-Ratsfraktion
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