03.02.10 –
„Wir freuen uns darüber, dass auch die neue schleswig-holsteinische Landesregierung aus CDU und FDP die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung für den Fortbestand des Kieler Jobcenters und der anderen ARGEN in Deutschland einsieht. Und wir erinnern daran, dass die SPD-Bundestagsfraktion und die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS’90/DIE GRÜNEN bereits im Dezember 2009 konkrete Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes in den Deutschen Bundestag eingebracht haben (Bundestagsdrucksachen 17/181 und 17/206), die schon in die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen worden sind. Mit einer Grundgesetzänderung würde ein Fortbestand der Jobcenter und der Hilfen „aus einer Hand“ für Langzeitarbeitslose ermöglicht.
Kommt es zu keiner verfassungsrechtlichen Absicherung der bestehenden Jobcenter, dann wird es unnötige Doppelstrukturen in der Sozialverwaltung geben (zwei Anträge statt einem, zwei Aktenprüfungen statt einer, zwei Bescheide statt einem), und die sind überflüssig, kosten Geld und sind nicht im Interesse der Betroffenen. Noch nimmt die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und FDP eine gegen die Städte gerichtete Haltung ein – aber wir hoffen auf Einsicht, dass diese Haltung falsch ist.“
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