Kinder- und Jugendschutzgesetz: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen - SPD stimmte gegen Appell!

Zum 1. April ist das Kinder- und Jugendschutzgesetz des Landes in Kraft getreten. CDU und Grüne stützen das Ziel, den staatlichen und gesellschaftlichen Schutz von unseren Kindern zu verstärken. Insbesondere die verpflichtenden Früherkennungsuntersuchungen sind ein geeignetes Mittel, Verwahrlosungen, Vernachlässigungen und Misshandlungen frühzeitig zu erkennen. Jedoch gibt es für die Kommunen eine Kehrseite der Medaille. Das Land weigert sich bislang, das verfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip anzuwenden. Die Ratsversammlung beschloss gestern auf Initiative der Schwarz-Grünen Kooperation, die Landesregierung und die Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag aufzufordern, das festgeschriebene verfassungsrechtliche Prinzip auch anzuwenden. Hierzu erklärten die sozialpolitischen Sprecher von CDU und Grünen, Ratsherr Sönke Lintzen und Ratsfrau Kirsten Röhl:

21.04.08 – von Kirsten Röhl, Sönke Lintzen –

Zum 1. April ist das Kinder- und Jugendschutzgesetz des Landes in Kraft getreten. CDU und Grüne stützen das Ziel, den staatlichen und gesellschaftlichen Schutz von unseren Kindern zu verstärken. Insbesondere die verpflichtenden Früherkennungsuntersuchungen sind ein geeignetes Mittel, Verwahrlosungen, Vernachlässigungen und Misshandlungen frühzeitig zu erkennen.

Jedoch gibt es für die Kommunen eine Kehrseite der Medaille. Das Land weigert sich bislang, das verfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip anzuwenden. Die Ratsversammlung beschloss gestern auf Initiative der Schwarz-Grünen Kooperation, die Landesregierung und die Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag aufzufordern, das festgeschriebene verfassungsrechtliche Prinzip auch anzuwenden.

Hierzu erklärten die sozialpolitischen Sprecher von CDU und Grünen, Ratsherr Sönke Lintzen und Ratsfrau Kirsten Röhl:

"Selbstverständlich stellt die Verwaltung die Ausführung des Gesetzes sicher und hat auch vor dem Gesetz ein besonderes Augenmerk auf den Kinder- und Jugendschutz gelegt sowie ein breites und professionelles Früherkennungsnetzwerk aufgebaut. Allerdings zeichnet sich nach Einschätzung der Verwaltung (Drucksache 0064/2008) ab, dass in über 500 Fällen die Früherkennungsuntersuchungen durch den Allgemein Sozialdienst vor Ort bei den Eltern durchgesetzt werden müssen. Diese zusätzliche Aufgabe kann langfristig nicht mit dem bisherigen Personalbestand umfassend und im Sinne des Gesetzes und damit der Kinder umgesetzt werden. Zusätzliche Personalkosten von bis zu 200.000 Euro werden anfallen. Dafür muss den Kommunen der finanzielle Ausgleich gewährt werden."

Lintzen und Röhl abschließend: "Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Auch wenn im politischen Ziel große Einigkeit herrscht. Wir bedauern, dass die Kieler SPD diesen Appell an die Verantwortlichen im Land nicht mitgetragen hat. Einerseits beklagen die Kieler Genossen stets und ständig, dass es in ihren Augen eine chronische personelle Unterversorgung im Sozialdezernat gibt, andererseits verweigern sie sich bei einem politischen Appell, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter personelle und vom Land finanzierte Verstärkung erhalten. Das verstehe, wer will."

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Fraktion Presse | Jugendpolitik

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