13.02.12 –
„SPD, Bündnis‘90/Die Grünen und SSW in der Ratsversammlung begrüßen das im Bundestag interfraktionell beschlossene neue Kreislaufwirtschaftsgesetz: Denn so wird Hausmüll auch in Zukunft vom Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) entsorgt werden können. Der Druck, den die Kommunen und ihre Verbände, die Gewerkschaften und die Umweltverbände gegen die schwarzgelbe Bundesregierung – die zunächst auf eine Ausweitung der gewerblichen Abfallsammlung gedrängt hatte – gerichtet hatten, war erfolgreich. Die Kieler Ratsversammlung hatte diesen Druck in der Ratssitzung vom November 2010 mit einer Entschließung unterstützt.
Gewerbliche Sammlungen bei Haushaltsabfällen sind demnach nur noch zulässig, wenn der ABK die jeweiligen Abfallsorten nicht selber getrennt sammeln und eine gewerbliche Sammlung wesentlich leistungsfähiger wäre. Dabei bezieht sich die Leistungsfähigkeit auf Ökologie, Recycling und die gemeinwohlorientierte Servicegerechtigkeit. Direkte Zahlungen an Haushalte oder geringfügig besserer Service erlauben keine gewerblichen Sammlungen. Eine örtliche Begrenzung auf lukrative Sammelbezirke – z.B. bei großen Wohnanlagen – ist ausgeschlossen.
Im Interesse von Verbrauchern, Beschäftigten und der Umwelt bleibt es bei der kommunalen Zuständigkeit der Müllabfuhr. Das ist ganz im Sinne der von den Ratsfraktionen von SPD, Grünen und SSW eingeleiteten Rekommunalisierung der Müllabfuhr in Kiel, durch die die Beschäftigten anständige Löhne für die schwere Arbeit bekommen und trotzdem die Abfallgebühren nicht erhöht werden müssen.“
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