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09.06.16 –
Antrag:
Die Stadtverwaltung wird gebeten, auf der Grundlage des „Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit“ (NKSS) der Ständigen Konferenz der Innenminister/innen und –senator/innen der Länder die Einrichtung eines „Örtlichen Ausschusses ‚Sport und Sicherheit‘“ (ÖASS) in der Landeshauptstadt Kiel sowie die Übernahme der Geschäftsführung in diesem Ausschuss zu prüfen und der Ratsversammlung über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
Begründung:
Die Ständige Konferenz der Innenminister/innen und –senatoren/innen der Länder hat bereits 1991 festgestellt, dass ein gemeinsames Handeln aller Beteiligten erforderlich ist, um die Sicherheit bei Sportveranstaltungen zu verbessern. Als Antwort auf die Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen hat sie deshalb gemeinsam mit allen Beteiligten das Nationale Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) erarbeitet und 1993 verabschiedet. Dieses Konzept ist zuletzt im Jahr 2012 fortgeschrieben worden. Nach diesem Konzept sind Aggression und Gewalt in allen Lebensbereichen festzustellen. Sie haben vielfältige Erscheinungsformen und Ursachen mit einem hohen lokalen Bezug. Die damit verbundenen Herausforderungen können die Verbände und Vereine sowie die Polizei allein nicht bewältigen. Nur gemeinsam mit allen für die Prävention und Sicherheit Verantwortlichen können Aggression und Gewalt eingedämmt sowie friedliches und kreatives Verhalten gefördert werden. Hierbei kommt sogenannten „Örtlichen Ausschüssen Sport und Sicherheit“ (ÖASS) eine Schlüsselfunktion zu. Diese Ausschüsse gewährleisten den spieltagsunabhängigen Austausch vor Ort, um maßgeschneiderte Lösungen für lokale Problemstellungen zu entwickeln und ein abgestimmtes und einheitliches Handeln aller Netzwerkpartner zu gewährleisten. Darüber hinaus ermöglichen sie die optimale Verzahnung insbesondere mit Aktivitäten und Maßnahmen der lokalen Jugend- und Sozialarbeit und der kommunalen Kriminalprävention.
Die Geschäftsführung eines solchen „Örtlichen Ausschusses Sport und Sicherheit“ (ÖASS) soll nach dem Konzept bei der Kommune liegen. Folgende Netzwerkpartner wären danach grundsätzlich in so einem Gremium vertreten:
Stadtverwaltung, örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Fanprojekt, Verein, Eigentümer der Sportstätten, zuständige Behörden der Landespolizei und der Bundespolizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, Justiz, Betriebe des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Ein „Örtlicher Ausschuss Sport und Sicherheit“ (ÖASS) hätte insbesondere folgende Aufgaben: Vernetzen aller Beteiligten; Gewährleisten der erforderlichen Information, Kommunikation und Zusammenarbeit; Umsetzen des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit; Fortschreiben eines gemeinsam getragenen Sicherheitskonzeptes; Abstimmen eines einheitlichen Handelns; Lösen lokaler Problemstellungen; Durchführen anlassbezogener Öffentlichkeitsarbeit. Er soll spätestens vier Wochen vor Beginn der Saison, vor Beginn der Rückrunde sowie anlassbezogen tagen; er wertet die Erkenntnisse der zurückliegenden Spielzeit aus und führt Sicherheitsanalysen für die kommende Spielzeit durch.
In der Sitzung des Polizeibeirates der Landeshauptstadt Kiel vom 07.06.2016 hat die Polizeidirektion Kiel angeregt, dass in Kiel ein solcher „Örtlicher Ausschuss Sport und Sicherheit“ (ÖASS) eingesetzt wird. Der Antrag greift diese Anregung auf und richtet sie an die Stadtverwaltung.
gez. Ratsherr Falk Stadelmann
gez. Ratsherr Torsten Stagars
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Michael Frey
CDU-Ratsfraktion
gez. Ratsfrau Dagmar Hirdes
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. Ratsherr Marcel Schmidt
gez. Ratsherr Sven Seele
SSW-Ratsfraktion
gez. Ratsfrau Christina Musculus-Stahnke
FDP-Ratsfraktion
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