Blindengeld: CDU und FDP sparen im Landeshaushalt auf Kosten der Blinden und auch der Stadtkasse!

Zur angekündigten Kürzung des Landesblindengeldes erklären der behindertenpolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion, Ratsherr Thomas Wehner, das bürgerliche Mitglied der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Sozialausschuss, Bianca Kronschnabel, und Ratsfrau Antje Danker (SSW):

von Bianca Kronschnabel –

„Jetzt ist es offensichtlich: Die von der schleswig-holsteinischen CDU und der schleswig-holsteinischen FDP angekündigte Kürzung des Landesblindengeldes soll zu einer Einsparung im Landeshaushalt auf Kosten nicht nur der Blinden, sondern auch der Kieler Stadtkasse führen. Denn bei gekürztem Blindengeld setzen CDU und FDP darauf, dass mehr blinde Menschen die städtische Sozialhilfeleistung „Blindenhilfe" in Anspruch nehmen werden. Allein für den Kieler Stadthaushalt wird ein solches Vorgehen zu einer Mehrbelastung von 185.000 Euro führen.

In den Empfehlungen ihrer Haushaltsstrukturkommission haben die schleswig-holsteinische CDU und die schleswig-holsteinische FDP vorgeschlagen, dass das Landesblindengeld für volljährige Blinde von bislang 400 Euro auf 200 Euro gekürzt wird. Und der schleswig-holsteinische Landessozialminister Dr. Heiner Garg (FDP) erklärt in einem Interview mit der Zeitung „Schleswig-Holstein am Sonntag" vom 13. Juni 2010, er halte diese Kürzung für vertretbar, denn „... für Blinde mit geringen, mittleren oder gar keinem Einkommen gibt es alternativ die Blindenhilfe". Das bedeutet nichts anderes, als dass die bislang ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen gewährte Unterstützung des Landes – das Blindengeld – nun Stück für Stück durch eine an den Einkommens- und Vermögensgrenzen des Sozialhilferechts zu messende Sozialleistung der Kommunen – die Blindenhilfe – ersetzt werden soll.

Nicht nur, dass blinden Menschen die Hilfe des Landes verringert werden soll: Gleichzeitig sollen auch die kommunalen Haushalte mit Mehrausgaben im Bereich der Sozialhilfe (Blindenhilfe) belastet werden, um die von CDU und FDP gewollten Einsparungen im Landeshaushalt zu ermöglichen. Sowohl das Blindengeld des Landes als auch die Blindenhilfe der Kommunen sind aber öffentliche Ausgaben, welche die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bezahlen – gleichgültig, ob sie vom Land oder von den Kommunen getätigt werden müssen. Wer die Ausgaben aus der „linken Tasche" des Landes verringert und dies als haushaltspolitischen Erfolg feiert, gleichzeitig aber für Mehrausgaben aus der „rechten Tasche" der Kommunen sorgt, der versucht nichts anderes als einen billigen Taschenspielertrick! Die betroffenen Menschen bleiben dabei allemal auf der Strecke. SPD, Grüne und SSW in der Kieler Ratsversammlung fordern ernsthafte und gemeinsame Anstrengungen von Land und Kommunen, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Alltag zu ermöglichen. Der Vorschlag „Blindenhilfe statt Blindengeld" erfüllt diese Bedingungen ersichtlich nicht."

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Fraktion Presse | Soziales, Wohnen und Gesundheit

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