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Aus Sicht der Fraktionsvorsitzende der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Situation des Kieler Frauenhauses für die Hilfesuchenden und Mitarbeiter*innen prekär, da zu wenige Plätze zur Verfügung stehen. Daher wollten die Grünen mit ihrem Änderungsantrag in der März-Sitzung der Ratsversammlung die Grundlagen für weitere Unterbringungsmöglichkeiten erreichen.
„Frauen in schwierigen Lagen haben das Recht auf Hilfe – gut ausgestattete Frauenhäuser sind unerlässlich“, macht Lydia Rudow die Haltung ihrer Fraktion klar. Wer wegen häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt auf eine Notunterkunft angewiesen sei, müsse auch die Möglichkeit auf einen Platz erhalten. In Kiel sei das aber nicht garantiert, da der Platz nicht ausreiche.
Die grüne Ratsfraktion setze sich für eine Verbesserung ein. „Wir stehen an der Seite der hilfesuchenden Frauen sowie ihren Kindern“, so Rudow, die auch Sprecherin für Gleichstellungspolitik ihrer Fraktion ist. Als Maßnahmen schlagen die Grünen vor, dass eine Erweiterung des bestehenden sowie auch die Schaffung eines zusätzlichen Frauenhauses geprüft würden.
Die Grünen stellen daher einen Änderungsantrag (Drucksache 0239/2018) zum Antrag von SPD, CDU und SSW (Drucksache 018172018) in der Sitzung der Ratsversammlung – mit dem Ziel, den genauen Bedarf an weiteren Plätzen herauszufinden. „Es reicht nicht, allein eine vergleichbare Stadt wie Lübeck heranzuziehen. Das würde 26 zusätzliche Plätze bringen.“ Es sei nicht klar, ob diese zusätzlichen Plätze ausreichen oder möglicherweise zusätzliche Plätze notwendig sind. Daher solle die Verwaltung in einer Geschäftlichen Mitteilung Informationen liefern zu der Anzahl und der Herkunft der Schutzsuchenden sowie die Höhen der Aufnahmen als auch zu der Verweildauer im Frauenhaus.
Frauenhäuser stellen eine Notlösung dar mit dem Ziel, dass die Betroffenen selbstbestimmt wieder eine eigene Wohnung finden. Daher solle die Verwaltung Wege ausloten, wie das Modellprojekt des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung bei der Schaffung von entsprechendem Wohnraum mit einbezogen werden könne.
Bei der Finanzierung sehen die Grünen auch das Land und Möglichkeiten des Finanzausgleichsgesetzes in der Pflicht. „Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Frauen zu helfen“, so Rudow.
Bei häuslicher Gewalt gegen Frauen sei darüber hinaus nicht allein das Frauenhaus eine denkbare Schutzmaßnahme – es könnten auch die Täter aus den Wohnungen verwiesen werden. Auch für diese Maßnahme wollten die Grünen wissen, wie die Zahlen sich entwickelten. Beide Wege auf häusliche Gewalt zu reagieren, seien gleichwertig. Aber auf jeden Fall müsse gelten: „Wichtig ist, dass betroffene Frauen die Wahl hätten, welchen Weg sie wählen“, so Rudow abschließend.
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