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Zum für den Bauausschuss am 12. Mai eingereichten Änderungsantrag zur Bereichsplanung im Kieler Süden erklären die wohnungspolitischen Sprecher Claus Wittig (SPD-Ratsfraktion) und Holger Balbierski (SSW-Ratsfraktion) sowie der wohnungspolitische Sprecher Arne Langniß und der baupolitische Sprecher Süd-Ost Arne Stenger (Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen):
„Mit unserem Änderungsantrag zum Bauausschuss wollen wir bei den Neubauvorhaben im Kieler Süden einen deutlich höheren Anteil an öffentlich geförderten Wohneinheiten schaffen. Wir beantragen deshalb, den Mindestanteil öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu erhöhen. So wollen wir in Zeiten steigender Miet- und Kaufpreise auch Geringverdienenden eine Partizipation am Quartier garantieren. Um eine ‚Durchmischung‘ aller Einkommensklassen zu verstärken, sollen hierfür auch Reihenhäuser oder Doppelhaushälften in das Segment des sozialen Wohnungsbaus übernommen werden. Durch die soziale Förderung können auch kinderreiche Familien im Reihenhaus oder der Doppelhaushälfte mit eigenem Garten wohnen.
Wir bitten die Verwaltung außerdem zu prüfen, wie Mieter der sozial geförderten Wohnungen diese langfristig als Eigentümer erwerben können. So kann Altersarmut bereits bei der Planung von Wohnungsbau entgegengesteuert werden.“
Um die Änderungen und deren Auswirkungen auf den Wohneinheitenschlüssel zu verdeutlichen, ist neben dem Antrag eine graphische Darstellung als Anlage beigelegt.
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