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Antrag:
Der Oberbürgermeister wird gebeten,auf Grundlage folgender Eckpunkte mit der Landrätin des Kreises Plön, dem Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde und dem Land in Ver-handlungen über die Einleitung der Planung der Stadtregionalbahn einzutreten und bis März 2015 der Ratsversammlung einen Vertragsentwurf mit der LVS zur Umsetzung der Planung vorzulegen:
1. Die Gesamtkosten für den anstehenden Planungsprozess einschließlich des dazuge-hörigen Kommunikationskonzepts dürfen 7,5 Mio. € nicht überschreiten.
2. Der finanzielle Anteil der Landeshauptstadt soll wie bislang geplant 5,25 Mio. € (75%), verteilt über die Jahre 2015 -2017 betragen.
3. Zeitgleich zur Planungsphase soll eine ÖPNV-Planung vorgenommen werden, die eine sinnvolle Einbindung der Stadtregionalbahn, unter anderem durch Bus-Bahn-Vernetzung, ermöglicht.
4. Die Planung der Stadtregionalbahn soll so erfolgen, dass sie nicht zu Lasten der Nahverkehrsangebote in nicht unmittelbar angebundenen Stadt-und Kreisgebieten geht.
5. Die LVS soll die Koordinierung des Planungsprozesses auf vertraglicher Basis mit den beteiligten Gebietskörperschaften und dem Land übernehmen.
6. Während der Planungsphase soll eine Informationskampagne in den beteiligten Ge-bietskörperschaften durchgeführt werden, um die BürgerInnen ausführlich über das Vorhaben in Kenntnis zu setzen. Die hierfür veranschlagten Kosten müssen Teil des Gesamtplanungsbudgets von 7,5 Mio. € sein.
7. Die Planung der SRB soll eine schrittweise Realisierung der einzelnen Linien vorsehen. Als erste Linie soll diejenige mit dem höchsten Nutzen-/Kostenfaktor vorgeschlagen werden. Die Entscheidung über die Realisierung der ersten Linie soll unter verbindlicher Beteiligung der Kieler Bevölkerung erfolgen.
8.Für die Realisierung der einzelnen Linien soll ein Vorschlag vorgelegt werden, der für ihre jeweiligen Betriebskosten eine Verteilung vorsieht, die insbesondere die finanzi-elle Leistungsfähigkeit und den Nutzen für die Kreise berücksichtigt.
9. Nachder Realisierung der ersten Linie der Stadtregionalbahn und vorliegenden ersten Erfahrungenüber deren Betrieb sollen die Kreise unter verbindlicher Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger über die Weiterführung des Projekts auf den jeweiligen Kreisgebieten entscheiden.
10. Mit der Stadt Neumünster sollen Gespräche über eine Beteiligung aufgenommen werden.
11. Die fertige Planung soll zu Beginn 2017 vorgelegt werden, sodass im Frühjahr 2017 Verträge mit dem Land über die Realisierung der ersten Linie geschlossen werden können.
12. Für die Planung wird ein Steuerungsgremium eingerichtet, das aus jeweils drei Ver-treterInnen der Selbstverwaltungen, den Landräten, dem Oberbürgermeister und VertreterInnen des Landes besteht.
Begründung:
Nachdem in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön Ende dieses Jahres die Ent-scheidungen fallen, sich an den Planungen der Stadtregionalbahn zu beteiligen, kann das Projekt jetzt in seines nächste Phase eintreten.Bislang wurde die SRB nicht ausreichend aus der Perspektive der Kreisegeplant. Strecken-führung, Haltepunkte, Auswirkungen auf den bestehenden ÖPNV sowie die Einbindung in ein Regionalentwicklungskonzept bedürfen der weiteren genaueren Betrachtung und können ggf. zu relevanten Veränderungen am Konzept der Bahn führen. Deshalb sind mit den Kreisen Eckpunkte für die Planung festzulegen, die ihnen eine Beteiligung ermöglichen. Im Zuge der Planung sind voraussichtlich Änderungen vorzunehmen, die zu einer neuen standardisierten Bewertung nach den Vorgaben des Bundes führen. Erst im Anschluss kann auf geeigneter Informationsbasis sinnvoll auch unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger über die Umsetzung des Projekts entschieden werden. Die Realisierung des Projekts in einem Zuge hat sich bei genauerer Betrachtung als unrealistisch herausgestellt, weshalb es zwar als Ganzes geplant, jedoch in Einzelschritten, Linie für Linie, realisiert werden soll. Damit besteht die Möglichkeit, die Geschwindigkeit der Umsetzung des Projekts den zukünftigen finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Da das Projekt der SRB bislang vor allem von der Landeshauptstadt Kiel vorangetrieben wurde und dementsprechend auch dort das Interesse an dem Projekt stärker ausgebildet ist, soll von dort auch der Startschuss für die Realisierung der ersten Linie erfolgen. Da die Landeshauptstadt Kiel das stärkste Interesse an der Regionalbahnhat und entsprechend auch die Hauptlast der Finanzierung der Stadtregionalbahn tragen wird, sollte sie auch die Vorreiterfunktion übernehmen und über den Startschuss für die erste Linie entscheiden. Dadurch, dass die Kreise nach der Realisierung der ersten Linie überdie Weiterführung des Projekts entscheiden, erhalten sie sich ihre gleichberechtigte Mitwirkung und es liegen genügend Erfahrungen mit dem Betrieb der ersten Linie für die Entscheidung vor.
gez. Ratsherr Dr.Hans-Friedrich Traulsen
gez. Ratsherr Achim Heinrichs
f.d.R. SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Dirk Scheelje
f.d.R.Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ratsfrau Antje DankerSSW
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