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19.01.15 –
Antrag:
Die Ratsversammlung spricht sich gegen die Haltung von Wildtieren in Zirkussen und Tier-schauen aus. Sie bittet den Oberbürgermeister zu prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, in Kiel zukünftig keine Genehmigungen für Platzrechte mehr an Zirkusse mit Wildtieren zuerteilen, und der Ratsversammlung nötigenfalls eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen. Zur Orientierung bei der konkreten Umsetzung sollenverschiedene bereits verwendete Wildtierartenlisten wie z. B. die im Bundesrat 2011 angeführte verwendet werden. Falls dies rechtlich nicht möglich sein sollte, ist die Aufenthaltsgenehmigung auf Plätze mit ausreichendem Abstand zu stark befahrenen Straßen undzuweiteren Stressfaktoren zu beschränken und soll ferner auf eine rechtliche Änderung auf Landesebenehingewirkt werden. Bei der Kontrolle der Tierschutzbestimmungen sind die gesetzlichen Vorschriften vollständig auszuschöpfen.
Begründung:
In Zirkussen ist es aufgrund häufiger Standortwechsel, ständigen Transporten, kleinen Gehegen und weiteren durch den Zirkusbetrieb und die städtische Umgebung bedingten Stress-faktoren nicht möglich, eine art-und verhaltensgerechte Wildtierhaltung zu gewährleisten. In den temporären Gehegen können die Tiere keine Reviere einrichten, sich also nie „zuhause“ fühlen, auch wenn sie dort mehr Bewegungsfreiheit haben. Die Haltung von Wildtieren wird in reisenden Zirkussen den Ansprüchen des Tierschutzgesetzes nicht gerecht. Schon 2003 hatte sich der Bundesrat daher in einer Entschließung (Bundesratsdrucksache 595/03) dafürausgesprochen, die Haltung bestimmter Wildtierarten im Zirkus zu verbieten. Auch bei der Anhörung von Expert_innen im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestages im November 2006 wurde festgestellt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die Bundestierärztekammer forderte im Mai 2010 ebenfalls ein generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus auf Reisen.Der Zirkus als Kulturgut kann auch ohne Wildtiere erhalten bleiben und attraktive Unterhaltung bieten – das beweisen viele erfolgreiche Zirkusunternehmen, die teilweise sogar ganz auf tierische Vorführungen verzichten und stattdessen auf Akrobatik und menschlichen Witz setzen. Bis eine einheitliche Regelung auf Bundesebene erfolgt, sind Länder und Kommunen daher gefordert,die bisherigen rechtlichen Spielräume stärker zu nutzen. In mehreren deutschen Kommunen wurden bereits entsprechende Beschlüsse in den Ratsversammlungen gefasst. So werden beispielsweise in Köln, Schwerin oder Potsdam keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe vermietet, die Wildtiere mit sich führen. In Stuttgart wird Zirkussen mit Wildtieren nur noch ein ausgewiesener Platz überlassen und die Spielzeiten sind zudem begrenzt. In Heidelberg gibt es aufgrund entsprechender Regelungen in den Pachtverträgen ein faktisches Wildtierverbot. Die Landeshauptstadt Kiel ist aufgefordert, die unterschiedlichen rechtlichen Handlungsmög-lichkeiten zu prüfen und die notwendigen Regelungen zu erlassen, um Zirkusbetrieben mit Wildtieren das Gastieren in Kiel aus Gründen des Tierwohls zukünftig zu untersagen.
gez. Ratsherr Benjamin Raschke
gez. Ratsfrau Lisa Yılmaz
f.d.R. SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsfrau Dr. Martina Baum
gez. Ratsfrau Lydia Rudow
f.d.R. Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ratsfrau Antje Danker
SSW
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