Die Teilung der RBZ 1

Das Regionale Berufsbildungszentrum Soziales, Ernährung und Bau der Landeshauptstadt Kiel (RBZ 1) ist, seit der Zusammenlegung der Berufsschulen zu RBZs, die größte Schule ihrer Art in Schleswig-Holstein mit über 5.000 Schülerinnen und Schülern. Diese Zusammenlegung führte jedoch im Laufe der Zeit zu dauerhaften und gravierenden Problemen an der Schule. Diese Probleme sind seit längerem bekannt und Dauerthemen in diversen Ausschüssen der Kieler Ratsversammlung. Die mögliche Teilung der Schule und die damit verbundene Neueröffnung eines weiteren Berufsbildungszentrums wurde, lange diskutiert...

23.11.18 – von Andrea Hake –

Das Regionale Berufsbildungszentrum Soziales, Ernährung und Bau der Landeshauptstadt Kiel (RBZ 1) ist, seit der Zusammenlegung der Berufsschulen zu RBZs, die größte Schule ihrer Art in Schleswig-Holstein mit über 5.000 Schülerinnen und Schülern. Diese Zusammenlegung führte jedoch im Laufe der Zeit zu dauerhaften und gravierenden Problemen an der Schule.

Diese Probleme sind seit längerem bekannt und Dauerthemen in diversen Ausschüssen der Kieler Ratsversammlung. Die mögliche Teilung der Schule und die damit verbundene Neueröffnung eines weiteren Berufsbildungszentrums wurde, lange diskutiert und ist ein ungewöhnlicher und für Schleswig-Holstein einmaliger Schritt. Durch die Anerkennung der existierenden Probleme am RBZ 1 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die konstruktive Unterstützung, hat die Idee einer Teilung dem gesamten Verfahren ordentlich Schub gegeben. Zum 31. Dezember 2018 wurde nun die Rückführung der Schule in eine berufliche Schule, die Teilung und Wiedereröffnung zweier neuer RBZs in einer juristischen Sekunde in der RV beschlossen.

Die Teilung, eine formale und juristische Mammutaufgabe, muss von dem bereits überlasteten Amt für Schulen und allen weiteren Beteiligten von Stand und Landesverwaltung bis zum 31. Dezember 2018 bewältigen werden. In der Beschlussvorlage vom 37. August 2018 (Drs. 0750/2018) wurde dies nur in einem Nebensatz - der der es allerdings in sich hat – erwähnt:

„Die Entscheidung das RBZ 1 zu teilen, tragen alle am Verfahren Beteiligten mit.“

Dieser Satz, so banal er auch klingen mag, ist wichtig, denn er ermöglicht überhaupt erst diesen bisher einmaligen Vorgang in Schleswig-Holstein. Mit der Teilung der RBZ 1 in zwei Berufsbildungszentren wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Wir wünschen den zukünftigen RBZ Schützenpark und RBZ Königsweg einen erfolgreichen Neustart am 1. Januar 2019.

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