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13.03.20 –
Ökologisch betrachtet, entspricht eine Stadt einem Felsmassiv oder einer Karstlandschaft, da durch den hohen Anteil an versiegelten Flächen keine natürlichen hydrologischen Prozesse in den Bodenflächen mehr stattfinden. Es kommt deshalb zu Aufheizungseffekten, da der ausgleichende Effekt des Bodens und der Vegetation fehlt. So sind in Kiel in weiten Teilen nachweislich die Temperaturen deutlich höher als im Umland. Flächenversiegelungen wie in Kiel führen zu erhöhten und beschleunigten Abflüssen, was vor allem bei Starkregenereignissen, welche in Folge des Klimawandels vermehrt auftreten, zu einem erheblichen Problem wird. Zudem führen die fehlenden Versickerungsflächen zu einer Grundwasserabsenkung im Stadtgebiet.
Gründächer und -fassaden haben im städtischen Mikroklima eine ausgleichende Wirkung. Sie können somit in urbanen Räumen mit hohen Versiegelungsraten einen signifikanten Beitrag zur Reduktion oder Verlangsamung der Klimaerwärmung leisten. Dabei haben sie auch eine positive Auswirkung auf die Abflusssituation bei Starkregenereignissen und auf die Verdunstung bei starker Hitze, da sie Wasser speichern und langsam wieder abgeben. So sind sie ein effektives Mittel, um Probleme der sommerlichen Überhitzung und des unkontrollierbaren Wasserabflusses, der zu Überschwemmungen führt, zu mildern. Je nach Bepflanzung sind Gründächer auch ein wertvoller Lebensraum und damit auch eine effektive Maßnahme gegen das Insektensterben. Die Biodiversität kann so gefördert werden. Als Dachgärten dienen Gründächer sogar der Erholung. Die positive Wirkung von Gründächern und Hausfassaden auf die Umwelt kommt jener ebenerdiger Grünflächen sehr nahe. Zusätzlich steigern Gründächer aufgrund der kühlenden Wirkung den Wirkungsgrad von Photovoltaikanlagen.
Aus diesem Grund setzen wir uns für die Ausführung von Gründächern bei dafür geeigneten Dachneigungen (bis 30 Grad) ein und wollen dies in den Bebauungsplänen festschreiben. Zudem sollte dies nicht nur in städtebaulichen Verträgen vereinbart werden. Sind Teile des Daches für Photovoltaik oder Solarthermie vorgesehen, so kann auf diesen Teilflächen auf eine Dachbegrünung verzichtet werden. Bei Gebäuden mit Dachneigungen über 30 Grad kann zur Dachbegrünung eine Fassadenbegrünung auf mindestens einem Drittel der sichtbaren Fassadenfläche in den Bebauungsplänen festgeschrieben werden. Entsprechende Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen müssen im Grundbuch verankert werden.
Kiel als Klimaschutzstadt muss seiner Vorbildfunktion gerecht werden. Deshalb muss geprüft werden, in wieweit bei städtischen Liegenschaften die Nachrüstung von Gründächern umgesetzt werden kann. Bei Neubauten sehen wir die Stadt in der Pflicht, Gründächer bei der Planung bereits zu berücksichtigen. Die Klimaschutzziele bis 2030 sind nur zu erreichen, wenn Stadt, private Immobilienwirtschaft und Hausbesitzer*innen das ambitionierte Gründachprogramm schnellstmöglich umsetzen. Aus diesem Grund unterstützen wir den interfraktionellen Antrag „Gründachprogramm für Kiel“.
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Bauen | Fraktion Blog | Stadtentwicklung | Umwelt und Klimaschutz
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