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03.05.12 –
„Die vorgelegte Kita-Bedarfsplanung zeigt, wie sehr sich die Landeshauptstadt Kiel ihrem strategischen Ziel von Kinder- und Familienfreundlichkeit verpflichtet fühlt. Jedes Kind in unserer Stadt soll je nach Bedarf einen Betreuungsplatz erhalten.
Und diesem Ziel werden wir im nächsten Kindergartenjahr sehr nahe kommen, trotz hoher Anforderungen und schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen:
Kiel gewährleistet den Rechtsanspruch für Krippenkinder ab 2013 wie auch in den letzten Jahren bereits für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren.
Kiel bietet dann auch für mehr als 60 Prozent der Schulkinder einen Betreuungsplatz.
Dies dient der positiven Entwicklung des Kindes und hilft allen Eltern, die es wünschen, die Vereinbarung von Familie und Beruf besser oder überhaupt erst zu meistern.
Im Vergleich zu anderen Kommunen und Kreisen in Schleswig-Holstein kann sich Kiel damit sehen lassen. Im Landesvergleich liegen die Versorgungsquoten in einem sehr guten Bereich.
Dieses Ergebnis ist der engagierten Arbeit der Verwaltung sowie allen anderen verantwortlichen Institutionen und Personen zu danken. Hier ist in den letzten Jahren Bemerkenswertes geleistet worden.
Dieser Dank gilt den Trägern der freien Jugendhilfe ebenso wie den vielen Elternvereinen sowie den Tagesmüttern sowie -vätern. Sie alle machen als Kieler für Kieler die Betreuungslandschaft in Kiel so vielfältig und leisten sehr Wichtiges für unser Gemeinwesen.
Es darf aber nicht verkannt werden, dass auch in den nächsten Jahren enorme Anstrengungen nötig sein werden, welche die Stadt an die Grenze der Belastbarkeit führen werden. Politik muss hier weiterhin ihrer Verantwortung gerecht werden, SPD, Grüne und SSW sind dazu bereit.
Insbesondere ist nachhaltige Sicherung einer guten Qualität der Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kitas von entscheidender Bedeutung. Wir begrüßen nachdrücklich die Bemühungen für eine trägerübergreifende Qualitätsentwicklung der Kitas.
Es wird aber Zeit, dass auch auf der Landesebene sachbezogener für diese zentrale Zukunftsaufgabe agiert wird. Es gilt beispielsweise, die Landesförderung an den Betriebskosten für Kinderbetreuung gerechter und vor allem sachgemäßer zu gestalten. Es kann nicht sein, dass eine vorbildliche Kinderbetreuung, z.B. bezüglich des Angebotes von Ganztagsplätzen, zu finanziellen Nachteilen gegenüber anderen Kommunen führt.
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