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28.06.11 –
"SPD, Grüne und SSW in der Kieler Ratsversammlung werden zur nächstem Sitzung der Ratsversammlung
im August 2011 einen Antrag einbringen, mit dem die Landesregierung aufgefordert
wird, die Kündigung des mit der Stadt vor 25 Jahren geschlossenen Bereederungsvertrages für
das Feuerlöschschiff "Kiel" wieder zurückzunehmen. Wir bieten allen anderen Fraktionen in der
Ratsversammlung an, diesen Resolutionsantrag gemeinsam mit uns zu erarbeiten und zu beschließen.
In dieser wichtigen Angelegenheit fordern wir über die Parteigrenzen hinweg in der
Stadt zur Einigkeit auf. Insbesondere der Kieler CDU-Ratsfraktion rufen wir zu: Erst die Stadt,
dann die Partei!
Die finanzielle Entlastung des Landes geht einher mit einem deutlich verminderten Sicherheitsstandard,
der darauf baut, dass keine Großschadenslage eintritt. Eine solche Risikobereitschaft
ist unverantwortlich und hat mit Vernunft nichts mehr zu tun. Es geht um die öffentliche Sicherheit,
um die Abwehr von Brandgefahr und von Schadstoffunfällen, z.B. bei auslaufendem Öl. Es muss
das Interesse der Stadt wie auch des Landes sein, an den Vorteilen der bisherigen Zusammenarbeit
zwischen Kieler Berufsfeuerwehr und den staatlichen Stellen festzuhalten. Die Zuständigkeiten
haben sich auf beiden Seiten nicht verändert. Deshalb macht der seit 25 Jahren gültige Vertrag
Sinn und sollte weiter erfüllt werden.
Kiel ist nicht nur Hafenstadt in der Kieler Förde, sondern liegt auch unmittelbar am Nord-Ostsee-
Kanal, einer Bundesschifffahrtsstraße. Die Stadt Kiel trägt die Verantwortung für den Brandschutz
in ihrem Hafen und kann diesen z.B. mit den Schleppern der Schlepp- und Fährgesellschaft
(SFK), die mit Löschkanonen ausgerüstet sind, und den Feuerwehrfahrzeugen auf den Kaianlagen
gut bewerkstelligen. Die Verantwortung an Bundesschiffahrtsstraßen, wie dem Nord-Ostsee-
Kanal, trägt das bundesbehördliche Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau und das Havariekommando
in Cuxhaven - eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer. Die
Gefahrenabwehr auf dem Kanalabschnitt in Kiel-Holtenau und in der Kanalschleuse ist hierüber zu
leisten. Und für die Kieler Förde ist das bundesbehördliche Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck
mit der Verkehrszentrale Travemünde zuständig. Für diese schwierige Lage in einem sicherheitstechnisch
als Einheit zu begreifenden Gebiet bietet das Feuerwehrschiff eine ausgezeichnete Lösung.
Scheinheilig ist, wer einerseits erklärt, dass das Feuerwehrschiff für die Brandbekämpfung im Kieler
Hafen nicht erforderlich ist und anderseits kritisiert, dass die Stadt sich um den Weiterbetrieb
des Schiffes nicht beworben hätte. Die Stadt Kiel steht zu dem seit 25 Jahren bestehenden Vertrag,
und es ist nicht ihre Aufgabe, im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge in einen Wettbewerb
um Aufgaben einzutreten, die nicht die ihren sind. Ein Wettbewerb, der bei Beibehaltung
des bisherigen Standards der Stadt Kiel Lasten aufbürden würde, während sich das Land entlastet.“
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