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Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Kammern, den Gewerkschaften und den Unternehmensverbänden in Kiel sowie den entsprechenden Ämtern nach Möglichkeiten zu suchen, ausbildungswilligen jungen Flüchtlingen und Geduldeten einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt und in die Ausbildung zu ermöglichen.
Dabei sind bereits bestehende Angebote des Landes, der Stadt und ihrer städtischen Eigenbetriebe sowie Kooperationen zu den Hochschulen, des Jobcenter, der Agentur für Arbeit und der lokalen Wirtschaft zu nutzen und auszubauen. Um die Einstiegschancen für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erhöhen, können z.B. Praktika bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften, den Eigenbetrieben und der Stadtverwaltung gesondert ermöglicht werden. An die Ergebnisse der Flüchtlingskonferenz soll angeknüpft werden. Die Verwaltung wird gebeten, die aus dem Flüchtlingspakt ergriffenen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration der Ratsversammlung darzustellen.
Wir unterstützen außerdem Initiativen aus Politik, von Verbänden und der Wirtschaft, jungen Menschen während der Ausbildung sowie zwei Jahre danach einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu garantieren, sodass eine Ausbildung ohne drohende Abschiebung begonnen werden kann. Bei minderjährigen Flüchtlingen muss dieses Bleiberecht für die Dauer der Ausbildung auch für deren Familien gelten. Die Kieler Ratsversammlung fordert die Bundesregierung auf, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzunehmen.
Begründung:
Viele Flüchtlinge in Deutschland verfügen über einen Schulabschluss, haben vielleicht studiert oder sind in anderer Weise beruflich gut ausgebildet - und trotzdem zum Nichtstun verdammt. Die Wirtschaft hält diesen Zustand für Unfug.
Diverse Akteure fordern deshalb, den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt weiter zu erleichtern. Auch auf diese Weise kann dem Fachkräftemangel entgegengetreten und den Menschen eine Perspektive auf ein selbstbestimmtes Leben gegeben werden.
Besonders für junge Menschen mit dem aufenthaltsrechtlichen Status einer Duldung ist die derzeitige Situation zermürbend. Trotz Ausbildungswillen und (für das Jahr 2014) rund 1.000 nicht besetzten Ausbildungsplätzen in Schleswig-Holstein finden viele von ihnen keinen Weg in das Ausbildungssystem.
Vielen Betrieben ist es zu unsicher, Menschen mit einer Duldung auszubilden, da eine Duldung meist nur für wenige Monate ausgestellt ist und ein Verbleib in Deutschland während der gesamten Ausbildung nicht garantiert ist. Auch fehlen Unternehmen Informationen, Kooperation und AnsprechpartnerInnen
Die Kammern fordern daher eine sichere Aufenthaltserlaubnis für Jugendliche in einer Ausbildung. Dieses Anliegen unterstützen wir mit Nachdruck. Schon jetzt wollen wir kommunale Handlungsspielräume nutzen und jungen Menschen durch Kooperation mit mutigen Betrieben und Kreativität einen schnellen Zugang zu einer Ausbildung und zum Arbeitsmarkt ermöglichen.
Schulbildung und Ausbildung sind für junge Flüchtlinge die Chance, sich in Deutschland erfolgreich ein neues Leben aufzubauen oder zu einem späteren Zeitpunkt gut ausgebildet in ihre Heimatländer zurück zu kehren. Gleichzeitig sind in Deutschland viele Ausbildungsplätze unbesetzt. Laut Berufsbildungsbericht 2015 erreichte die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand: Demnach stieg die Zahl der im Jahr 2014 unbesetzt gebliebenen Lehrstellen mit 37.100 um zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Unternehmen werden jedoch nur in die Ausbildung junger Flüchtlinge investieren, wenn diese eine Perspektive in Deutschland haben und nicht während der Ausbildung die Abschiebung droht. Daher ist hier auf Bundesebene eine Neuregelung des Bleiberechts dringend notwendig, nicht ohne Grund fordern gerade die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkerschaften eine entsprechenden Reform.
Dabei darf nicht übersehen werden, das ein solches Ausbildungsprojekt nur dann erfolgreich sein kann, wenn die oft von ihren Erlebnissen im Heimatlande, von Flucht und Vertreibung stark traumatisierten Jugendlichen in möglichst stabilen sozialen Verhältnissen leben. Dazu ist es notwendig, neben dem Aufenthaltsrecht der Jugendlichen selbst auch das derer Familien zu sichern.
gez. Ratsherr Peter A. Kokocinski f.d.R.
gez. Ratsfrau Lisa Yilmaz
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsfrau Lydia Rudow f.d.R.
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. Ratsfrau Dr. Susanna Swoboda f.d.R.
SSW-Ratsfraktion
gez. Ratsfrau Christina Musculus-Stahnke f.d.R.
FDP-Ratsfraktion
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