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29.01.21 –
„Pleiten, Pech und Pannen“ – der gleichnamige Titel einer Fernsehsendung hätte auch die Chance zur Überschrift für die Geschichte des Möbelmarktzentrums, das die Krieger-Unternehmensgruppe in Kiel plant. Jahrelange Verzögerungen mit einem Markenwechsel von Möbel-Kraft zu Möbel-Höffner und berechtigten Zweifeln an der Realisierung sind fast nur noch Randnotizen für dieses Projekt mit fast fünf Hektar Ausstellungs- und Verkaufsfläche. Trauriger Höhepunkt dieser Entwicklung sind widerrechtliche Abholzungen und tiefgreifende Bodenumwälzungen durch schwere Fahrzeuge in den sechs Hektar umfassenden Randbereichen des Bauvorhabens, die als Ausgleichsflächen für den Verlust der Kleingartenflächen dienen sollen.
Eines vorweg: Ja, die Grünen haben sich vor über 10 Jahren dafür entschieden, der Bauleitplanung für das Möbelmarktzentrum zuzustimmen. Die Fraktion erlebte damals eine Zerreißprobe, die mit dem Verlust eines der Mitglieder endete. Die heutige Vorstandssprecherin der Kieler Grünen, Anna Langsch, hat in einer Pressemitteilung sehr deutlich gemacht, dass die Entscheidung – rückblickend – ein Fehler war, den wir nicht wiederholen dürfen.
Eine Vernichtung von Naturflächen in diesem Umfang ist für eine Stadt, die den Climate Emergency ausgerufen hat, heute nicht mehr denkbar. Erst recht nicht für ein Projekt, dessen Bedeutung in Zeiten einer sich wandelnden Möbelhandelslandschaft wohl auch wirtschaftlich abnehmen könnte. Auch Konzepte, die den Flächenfraß minimiert hätten, wie Parkplätze auf oder unter dem entstehenden Gebäude, waren damals nicht durchzusetzen. Heute wäre dies wohl eher eine Mindestforderung.
In einer wachsenden Stadt wie Kiel müssen wir dazu beitragen, dass in der Abwägung zwischen Natur- und Umweltschutz und neuen Bauprojekten die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Der Schutz von Biodiversität, Biotopverbund, Frischluftschneisen oder CO2-Senken zugunsten des Klimas dürfen in der Konkurrenz zu neuen Wohnbau- oder Gewerbeflächen nicht zu Dauer-Verlierern werden. Die zunehmende Versiegelung von Flächen senkt zudem die Lebensqualität der Menschen nachhaltig. Denn die Flächenknappheit der Stadt Kiel lässt die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen immer öfter im Außenbereich entstehen. Innerstädtisch fehlen diese Grünflächen dann einfach.
Solange aber die Fortführung dieses Projekt durch einen rechtsgültigen Vertrag abgesichert ist, muss die Stadt Kiel eine ebenso kritische wie konstruktive Begleitung dieses Vorhabens sicherstellen. In der aktuellen Situation gehört dazu eine schnelle und schonungslose Bestandsaufnahme der Schäden, die durch die Bauarbeiten in den Ausgleichsflächen verursacht worden sind. Die Krieger-Unternehmensgruppe wird neben einem hoffentlich spürbaren Ordnungsgeld vor allem dazu verpflichtet werden, die Schäden auszugleichen. Darüber hinaus sollten aber weitere ökologisch aufwertende Maßnahmen im Umfeld der betroffenen Fläche durch die Krieger-Gruppe erfolgen. Der Schutzstatus der Ausgleichsflächen muss außerdem entfristet werden, damit diese in sieben Jahren nicht überplant werden dürfen.
Darüber hinaus würde das in Kiel angeschlagene Image des Möbel-Händlers davon profitieren, wenn der Bauherr zusätzliche Ausgleichsflächen in Kiel bereitstellt. Außerdem wäre auch dieser Investor besser beraten, mit solchen Geschehnissen offen und transparent umzugehen und von sich aus den Weg in die Öffentlichkeit anzutreten. Um die Vorgänge wirklich lückenlos aufzuklären, ist es der richtige Schritt, dass die Stadt umgehend einen Strafantrag stellen wird. Davon geht das deutliche Signal auch für alle künftigen Investor*innen aus, dass widerrechtliche Eingriffe in Ausgleichsflächen ebenso wenig toleriert werden wie die Verletzung bestehender Verträge.
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29.01.21 –
„Pleiten, Pech und Pannen“ – der gleichnamige Titel einer Fernsehsendung hätte auch die Chance zur Überschrift für die Geschichte des Möbelmarktzentrums, das die Krieger-Unternehmensgruppe in Kiel plant. Jahrelange Verzögerungen mit einem Markenwechsel von Möbel-Kraft zu Möbel-Höffner und berechtigten Zweifeln an der Realisierung sind fast nur noch Randnotizen für dieses Projekt mit fast fünf Hektar Ausstellungs- und Verkaufsfläche. Trauriger Höhepunkt dieser Entwicklung sind widerrechtliche Abholzungen und tiefgreifende Bodenumwälzungen durch schwere Fahrzeuge in den sechs Hektar umfassenden Randbereichen des Bauvorhabens, die als Ausgleichsflächen für den Verlust der Kleingartenflächen dienen sollen.
Eines vorweg: Ja, die Grünen haben sich vor über 10 Jahren dafür entschieden, der Bauleitplanung für das Möbelmarktzentrum zuzustimmen. Die Fraktion erlebte damals eine Zerreißprobe, die mit dem Verlust eines der Mitglieder endete. Die heutige Vorstandssprecherin der Kieler Grünen, Anna Langsch, hat in einer Pressemitteilung sehr deutlich gemacht, dass die Entscheidung – rückblickend – ein Fehler war, den wir nicht wiederholen dürfen.
Eine Vernichtung von Naturflächen in diesem Umfang ist für eine Stadt, die den Climate Emergency ausgerufen hat, heute nicht mehr denkbar. Erst recht nicht für ein Projekt, dessen Bedeutung in Zeiten einer sich wandelnden Möbelhandelslandschaft wohl auch wirtschaftlich abnehmen könnte. Auch Konzepte, die den Flächenfraß minimiert hätten, wie Parkplätze auf oder unter dem entstehenden Gebäude, waren damals nicht durchzusetzen. Heute wäre dies wohl eher eine Mindestforderung.
In einer wachsenden Stadt wie Kiel müssen wir dazu beitragen, dass in der Abwägung zwischen Natur- und Umweltschutz und neuen Bauprojekten die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Der Schutz von Biodiversität, Biotopverbund, Frischluftschneisen oder CO2-Senken zugunsten des Klimas dürfen in der Konkurrenz zu neuen Wohnbau- oder Gewerbeflächen nicht zu Dauer-Verlierern werden. Die zunehmende Versiegelung von Flächen senkt zudem die Lebensqualität der Menschen nachhaltig. Denn die Flächenknappheit der Stadt Kiel lässt die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen immer öfter im Außenbereich entstehen. Innerstädtisch fehlen diese Grünflächen dann einfach.
Solange aber die Fortführung dieses Projekt durch einen rechtsgültigen Vertrag abgesichert ist, muss die Stadt Kiel eine ebenso kritische wie konstruktive Begleitung dieses Vorhabens sicherstellen. In der aktuellen Situation gehört dazu eine schnelle und schonungslose Bestandsaufnahme der Schäden, die durch die Bauarbeiten in den Ausgleichsflächen verursacht worden sind. Die Krieger-Unternehmensgruppe wird neben einem hoffentlich spürbaren Ordnungsgeld vor allem dazu verpflichtet werden, die Schäden auszugleichen. Darüber hinaus sollten aber weitere ökologisch aufwertende Maßnahmen im Umfeld der betroffenen Fläche durch die Krieger-Gruppe erfolgen. Der Schutzstatus der Ausgleichsflächen muss außerdem entfristet werden, damit diese in sieben Jahren nicht überplant werden dürfen.
Darüber hinaus würde das in Kiel angeschlagene Image des Möbel-Händlers davon profitieren, wenn der Bauherr zusätzliche Ausgleichsflächen in Kiel bereitstellt. Außerdem wäre auch dieser Investor besser beraten, mit solchen Geschehnissen offen und transparent umzugehen und von sich aus den Weg in die Öffentlichkeit anzutreten. Um die Vorgänge wirklich lückenlos aufzuklären, ist es der richtige Schritt, dass die Stadt umgehend einen Strafantrag stellen wird. Davon geht das deutliche Signal auch für alle künftigen Investor*innen aus, dass widerrechtliche Eingriffe in Ausgleichsflächen ebenso wenig toleriert werden wie die Verletzung bestehender Verträge.
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Fraktion Antrag | Fraktion Presse | Stadtentwicklung | Umwelt und Klimaschutz
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